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Corona: 30 Neuinfektionen in acht Kommunen

von www.Familien-Blickpunkt.de am 06/03/2021 - 15:40 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Corona: 30 Neuinfektionen in acht Kommunen

Bild des Virus vor einem DNA-Strang in rot.

Allgemeinverfügung wird verlängert

Kreis Offenbach - Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 12.645 Personen. Innerhalb von 24 Stunden wurden 30 Neuinfektionen im Gesundheitsamt registriert, die sich auf acht der 13 Kommunen im Kreisgebiet verteilen – Dietzenbach (6 Neuinfizierte), Dreieich (4), Hainburg (2), Heusenstamm (2), Langen (6), Mühlheim (5), Rodgau (4) und Seligenstadt (1). Innerhalb der vergangenen 14 Tage wurden 421 Menschen im Kreis, die allen Altersklassen zuzuordnen sind, positiv getestet. Insgesamt zeigt sich die Infektionslage wie in der gesamten Rhein-Main-Region weiterhin sehr diffus. 441 Menschen sind bislang nach einer SARS-CoV-2-Infektion verstorben.

Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit 32 an COVID-19 Erkrankte, wovon sich zehn in intensiv medizinischer Betreuung – entweder in ICU High care (Monitoring, invasive Beatmung, vollständige intensivmedizinische Therapiemöglichkeiten) oder ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung) – befinden.

Die 7-Tage-Inzidenz nach dem Robert Koch-Institut liegt für den Kreis Offenbach bei 64,1. Seit Montag, 8. Februar 2021, gilt auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Kreisgebiet ein ganztägiges Alkoholverbot sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Offenbach wird verlängert und gilt analog zur Landesverordnung bis zum 28. März 2021. Dieser Schritt ist notwendig, um die Landesvorgaben der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung), die selbst bis zum 28. März 2021 verlängert wurde, zu konkretisieren. Karten, die eine praktische Übersicht über die betroffenen Bereiche bieten, sind unter www.kreis-offenbach.de/alkoholverbot beziehungsweise unter www.kreis-offenbach.de/maskenpflicht abrufbar.

 

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