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Corona: 51 Neuinfektionen verteilen sich auf zwölf Kommunen

von www.Familien-Blickpunkt.de am 27/03/2021 - 15:44 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Corona: 51 Neuinfektionen verteilen sich auf zwölf Kommunen

Bild des Virus vor einem DNA-Strang in dunkelrot.

Kreis Offenbach - Das Gesundheitsamt hat zwei weitere Todesfälle nach einer SARS-CoV-2-Infektion gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen steigt damit auf 464. Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 14.130 Personen. Innerhalb von 24 Stunden wurden 51 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 im Gesundheitsamt registriert, die sich auf zwölf der 13 Kommunen im Kreisgebiet verteilen – Dietzenbach (5 Neuinfizierte), Dreieich (8), Hainburg (6), Heusenstamm (5), Langen (1), Mainhausen (1), Mühlheim (6), Neu-Isenburg (5), Obertshausen (4), Rodgau (5), Rödermark (3) und Seligenstadt (2). Innerhalb der vergangenen 14 Tage wurden 1.012 Menschen im Kreis, die allen Altersklassen zuzuordnen sind, positiv getestet. Insgesamt zeigt sich die Infektionslage wie in der gesamten Rhein-Main-Region weiterhin sehr diffus. Konkret für den Kreis Offenbach bedeutet dies, dass sich die Infektionen über das jeweilige Stadtgebiet verteilen. Es ist zunehmend festzustellen, dass sich, wenn es eine infizierte Person gibt, innerhalb kurzer Zeit alle Mitglieder eines Haushaltes infizieren.

Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit 59 an COVID-19 Erkrankte, wovon sich 19 in intensiv medizinischer Betreuung – entweder in ICU High care (Monitoring, invasive Beatmung, vollständige intensivmedizinische Therapiemöglichkeiten) oder ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung) – befinden.

Die 7-Tage-Inzidenz nach dem Robert Koch-Institut liegt für den Kreis Offenbach bei 144,5. Weiterhin gilt auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Kreisgebiet ein ganztägiges Alkoholverbot sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die zugehörige Allgemeinverfügung wird mit Anpassungen bis zum 18. April 2021 verlängert. Dieser Schritt ist notwendig, um die Landesvorgaben der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung), die nun selbst bis zum 18. April 2021 gilt, zu konkretisiert. Karten, die eine praktische Übersicht über die betroffenen Bereiche bieten, sind unter www.kreis-offenbach.de/alkoholverbot beziehungsweise unter www.kreis-offenbach.de/maskenpflicht abrufbar. Seit 8. März 2021 ist die landesweite Inzidenz maßgeblich für Lockerungen. Diese liegt aktuell bei 134,1.

 

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