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Corona: Erneut zwei Todesfälle infolge einer SARS-CoV-2-Infektion

von www.Familien-Blickpunkt.de am 25/02/2021 - 15:26 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Corona: Erneut zwei Todesfälle infolge einer SARS-CoV-2-Infektion

Bild des Virus vor einem DNA-Strang in rot.

Kreis Offenbach - Auch am Mittwoch hat das Gesundheitsamt zwei weitere Todesfälle nach einer SARS-CoV-2-Infektion gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen steigt damit auf insgesamt 426. Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 12.316 Personen. Innerhalb von 24 Stunden wurden 48 Neuinfektionen im Gesundheitsamt registriert, die sich auf zwölf der 13 Kommunen im Kreisgebiet verteilen – Dietzenbach (11 Neuinfizierte), Dreieich (1), Egelsbach (1), Hainburg (1), Heusenstamm (2), Langen (8), Mühlheim (3), Neu-Isenburg (7), Obertshausen (2), Rodgau (5), Rödermark (6) und Seligenstadt (1). Innerhalb der vergangenen 14 Tage wurden 355 Menschen im Kreis, die allen Altersklassen zuzuordnen sind, positiv getestet. Insgesamt zeigt sich die Infektionslage wie in der gesamten Rhein-Main-Region weiterhin sehr diffus.

Aufgrund des Kontaktes zu einer positiv getesteten Person befinden sich die Kinder und Erzieherinnen einer Gruppe des Städtischen Kindergartens Rollwald in Rodgau als Kontaktpersonen eins in Quarantäne.

Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit 32 an COVID-19 Erkrankte, wovon sich elf in intensiv medizinischer Betreuung – entweder in ICU High care (Monitoring, invasive Beatmung, vollständige intensivmedizinische Therapiemöglichkeiten) oder ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung) – befinden.

Die 7-Tage-Inzidenz nach dem Robert Koch-Institut liegt für den Kreis Offenbach bei 55,4. Seit Montag, 8. Februar 2021, gilt auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Kreisgebiet ein ganztägiges Alkoholverbot sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dieser Schritt ist notwendig, um die Landesvorgaben der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung), die selbst bis zum 7. März 2021 gilt, zu konkretisieren. Karten, die eine praktische Übersicht über die aktuell betroffenen Bereiche bieten, sind sowohl für das Alkoholverbot als auch für die Maskenpflicht abrufbar.

 

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