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Corona: Neuinfektionen in zehn Kommunen gemeldet
von www.Familien-Blickpunkt.de am 27/02/2021 - 15:37 |
Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Bild des Virus vor einem DNA-Strang in rot.
Kreis Offenbach - Das Gesundheitsamt hat einen weiteren Todesfall nach einer SARS-CoV-2-Infektion gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen erhöht sich somit auf insgesamt 428. Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 12.418 Personen. Innerhalb von 24 Stunden wurden 32 Neuinfektionen im Gesundheitsamt registriert, die sich auf zehn der 13 Kommunen im Kreisgebiet verteilen – Dietzenbach (3 Neuinfizierte), Dreieich (2), Egelsbach (2), Hainburg (3), Heusenstamm (1), Langen (9), Mühlheim (2), Neu-Isenburg (3), Rodgau (5) und Rödermark (2). Innerhalb der vergangenen 14 Tage wurden 361 Menschen im Kreis, die allen Altersklassen zuzuordnen sind, positiv getestet.
Insgesamt zeigt sich die Infektionslage wie in der gesamten Rhein-Main-Region weiterhin sehr diffus. Aufgrund des Kontaktes zu positiv getesteten Personen befinden sich einige Kinder und zum Teil auch einige Beschäftigte von fünf Kindertagesstätten als Kontaktpersonen eins in Quarantäne. Betroffen sind die Kindertagesstätte „Am Kiefernhain“ in Hainburg, die Kindertagesstätte Kurt-Schumacher-Straße in Neu-Isenburg sowie die Kindertagesstätten 5 (Am Bürgerhaus), 6 (Rollwald) und St. Nikolaus in Rodgau.
Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit 38 an COVID-19 Erkrankte, wovon sich 12 in intensiv medizinischer Betreuung – entweder in ICU High care (Monitoring, invasive Beatmung, vollständige intensivmedizinische Therapiemöglichkeiten) oder ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung) – befinden.
Die 7-Tage-Inzidenz nach dem Robert Koch-Institut liegt für den Kreis Offenbach bei 57,9. Seit Montag, 8. Februar 2021, gilt auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Kreisgebiet ein ganztägiges Alkoholverbot sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dieser Schritt ist notwendig, um die Landesvorgaben der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung), die selbst bis zum 7. März 2021 gilt, zu konkretisieren. Karten, die eine praktische Übersicht über die aktuell betroffenen Bereiche bieten, sind sowohl für das Alkoholverbot als auch für die Maskenpflicht abrufbar.
www.familien-blickpunkt.de
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