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Corona: Zwei Personen nach SARS-CoV-2-Infektion verstorben
von www.Familien-Blickpunkt.de am 04/04/2021 - 19:17 |
Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft
Bild des Virus vor einem DNA-Strang in dunkelrot.
Kreis Offenbach - Das Gesundheitsamt hat am Samstag zwei Todesfälle nach einer SARS-CoV-2-Infektion gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen steigt damit auf insgesamt 474. Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 14.712 Personen. Innerhalb von 24 Stunden wurden im Gesundheitsamt 81 Neuinfektionen registriert, die sich auf zwölf der 13 Kommunen im Kreisgebiet verteilen – Dietzenbach (12 Neuinfizierte), Dreieich (8), Egelsbach (1), Hainburg (3), Heusenstamm (3), Langen (1), Mühlheim (9), Neu-Isenburg (13), Obertshausen (9), Rodgau (11), Rödermark (4) und Seligenstadt (7). Innerhalb der vergangenen 14 Tage wurden 1.072 Menschen im Kreis, die allen Altersklassen zuzuordnen sind, positiv getestet. Die Infektionslage zeigt sich wie in der gesamten Rhein-Main-Region weiterhin sehr diffus. Konkret für den Kreis bedeutet dies, dass sich die Infektionen über das jeweilige Stadtgebiet verteilen. Es ist zunehmend festzustellen, dass sich, wenn es eine infizierte Person gibt, innerhalb kurzer Zeit alle Mitglieder eines Haushaltes infizieren.
Die Zahl der geimpften Personen im Kreis Offenbach nimmt derweil stetig zu. Insgesamt sind 47.009 Impfungen, davon 33.617 Erstimpfungen (rund 9,4 Prozent der Bevölkerung) und 13.392 Zweitimpfungen (rund 3,8 Prozent der Bevölkerung) im Impfzentrum in Heusenstamm sowie durch die mobilen Teams erfolgt. Am Freitag, 2. April 2021, wurden 1.128 Menschen geimpft. Alle geimpften Personen können jedoch weiterhin das Corona-Virus übertragen und müssen deswegen die allgemeinen Kontakt-, Abstands- und Hygieneregeln einhalten.
Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit 63 an COVID-19 Erkrankte, wovon sich 22 in intensiv medizinischer Betreuung – entweder in ICU High care (Monitoring, invasive Beatmung, vollständige intensivmedizinische Therapiemöglichkeiten) oder ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung) – befinden.
Die 7-Tage-Inzidenz nach dem Robert Koch-Institut liegt für den Kreis Offenbach bei 157,9. Weiterhin gilt auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Kreisgebiet ein ganztägiges Alkoholverbot sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die zugehörige Allgemeinverfügung wurde mit Anpassungen bis zum 18. April 2021 verlängert. Dieser Schritt war notwendig, um die Landesvorgaben der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung), die nun selbst bis zum 18. April 2021 gilt, zu konkretisiert. Karten, die eine praktische Übersicht über die betroffenen Bereiche bieten, sind unter www.kreis-offenbach.de/alkoholverbot beziehungsweise unter www.kreis-offenbach.de/maskenpflicht abrufbar. Seit 8. März 2021 ist die landesweite Inzidenz maßgeblich für Lockerungen. Diese liegt aktuell bei 144,0.
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