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Corona: Zwei Todesfälle und 39 Neuinfektionen

von www.Familien-Blickpunkt.de am 28/02/2021 - 15:27 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Corona: Zwei Todesfälle und 39 Neuinfektionen

Bild des Virus vor einem DNA-Strang in rot.

Kreis Offenbach - Das Gesundheitsamt hat am Samstag zwei weitere Todesfälle nach einer SARS-CoV-2-Infektion gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen erhöht sich somit auf insgesamt 430. Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 12.454 Personen. Innerhalb von 24 Stunden wurden 39 Neuinfektionen im Gesundheitsamt registriert, die sich auf elf der 13 Kommunen im Kreisgebiet verteilen – Dietzenbach (7 Neuinfizierte), Dreieich (5), Egelsbach (3), Heusenstamm (1), Langen (5), Mühlheim (2), Neu-Isenburg (3), Obertshausen (2), Rodgau (8), Rödermark (2) und Seligenstadt (1). Innerhalb der vergangenen 14 Tage wurden 368 Menschen im Kreis, die allen Altersklassen zuzuordnen sind, positiv getestet. Insgesamt zeigt sich die Infektionslage wie in der gesamten Rhein-Main-Region weiterhin sehr diffus.

Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit 31 an COVID-19 Erkrankte, wovon sich 13 in intensiv medizinischer Betreuung – entweder in ICU High care (Monitoring, invasive Beatmung, vollständige intensivmedizinische Therapiemöglichkeiten) oder ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung) – befinden.

Die 7-Tage-Inzidenz nach dem Robert Koch-Institut liegt für den Kreis Offenbach bei 59,3. Seit Montag, 8. Februar 2021, gilt auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Kreisgebiet ein ganztägiges Alkoholverbot sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dieser Schritt ist notwendig, um die Landesvorgaben der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung), die selbst bis zum 7. März 2021 gilt, zu konkretisieren. Karten, die eine praktische Übersicht über die aktuell betroffenen Bereiche bieten, sind sowohl für das Alkoholverbot als auch für die Maskenpflicht abrufbar.

 

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