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Kreis ruft den »Eingeschränkten Regelbetrieb« an Schulen aus

von www.Familien-Blickpunkt.de am 28/10/2020 - 14:48 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Kreis ruft den »Eingeschränkten Regelbetrieb« an Schulen aus

Bild des Virus vor einem DNA-Strang in dunkelrot.

Kreis Offenbach - Der Krisenstab des Kreises Offenbach hat in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt am Dienstag die Stufe zwei im Hygieneplan des Hessischen Kultusministeriums ab Donnerstag, 29. Oktober 2020 ausgerufen. „Die weiteren Einschränkungen sind notwendig, um den Regelbetrieb an den Schulen zu sichern“, sagt Landrat Oliver Quilling. „Ziel ist es, durch die stärkere Trennung der Lerngruppen als bisher bei einem Infektionsfall in einem Jahrgang die Zahl der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zu reduzieren, die dann 14 Tage zuhause bleiben müssen. Durch feste Lerngruppen wird das Risiko einer Übertragung des Virus auf weitere Bereiche der Schule verringert. Dadurch müssen weniger Personen in Quarantäne. Das Gesundheitsamt muss weniger Kontaktpersonen ermitteln und während der Quarantäne betreuen.“ „Wir wollen den Präsenzunterricht im Klassenverband so lange wie möglich aufrechterhalten“, unterstreicht die Leiterin des Staatlichen Schulamtes für Stadt und Kreis Offenbach, Susanne Meißner.

Stufe zwei des Hygieneplans für die Schulen sieht bis auf Weiteres folgende Unterrichtsbedingungen vor:

In Grundschulen sollte möglichst nur noch im festen Klassenverband unterrichtet werden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist immer zu tragen, wenn sich Lerngruppen dennoch in einzelnen Fächern oder auch in der Nachmittagsbetreuung mischen. Wie bisher kann im Ausnahmefall die Mund-Nasen-Bedeckung auch durch ein Gesichtsvisier ersetzt werden. Falls auch dies im Einzelfall nicht möglich ist, sind von den Schulen individuelle Lösungen für die Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler in anderen Räumen unter Berücksichtigung der Aufsichtspflicht zu organisieren. Ausgesetzt werden auch die Vorlaufkurse.

In den Sekundarstufen I gilt die bereits bestehende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und anderes Personal über die bislang vorgesehenen 14 Tage nach Ende der Herbstferien hinaus. Der Unterricht soll möglichst nur im festen Klassenverband organisiert werden.

In den Integrierten Gesamtschulen und Förderstufen wird die sogenannte äußere Differenzierung (also auf die Fähigkeiten der Schüler angepasste Lerngruppen aus unterschiedlichen Klassen) durch den eingeschränkten Betrieb aufgehoben. Der Unterricht findet nur noch im festen Klassenverband statt. Innerhalb der Klasse werden die Lehrkräfte stattdessen in ihrer pädagogischen Arbeit auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler eingehen. Lerngruppen sind nur noch für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch in den Jahrgangsstufen neun und zehn vorgesehen, da dort die differenzierte Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen erforderlich ist.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht gilt weiterhin auch in der Sekundarstufe II und den beruflichen Schulen.

Der Sportunterricht darf bis auf Weiteres nur kontaktfrei und nur im Freien erfolgen. Ausgenommen sind davon immer noch die Grundschulen, die auch die Sporthalle für kontaktlosen Unterricht nutzen können.

Die genannten Regelungen gelten auch für die entsprechenden Jahrgänge der Förderschulen.

Der herkunftssprachliche Unterricht wird ausgesetzt, sofern Schülerinnen und Schüler mehrerer Schulen oder Jahrgänge gemeinsam unterrichtet werden. Präsenzveranstaltungen der Schulen außerhalb des Unterrichts sind bis auf Weiteres untersagt.

Der Hygieneplan für die hessischen Schulen in der Version vom 29. September 2020, der vom Land Hessen bereitgestellt wurde, ist von Gesundheitsamt des Kreises Offenbach in einigen Details angepasst worden:

- Zutrittsverbot zum Schulgebäude für Erwachsene beziehungsweise Personen ohne konkreten Schulbezug

- Stoß- beziehungsweise Querlüftung in Unterrichtsräumen und Sporthallen alle 20 Minuten durch komplette Öffnung aller Fenster Je kälter und windiger es ist, desto schneller erfolgt der Luftaustausch. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, weil dadurch kaum Luft ausgetauscht wird.

Abholung durch die Eltern von Schülerinnen und Schüler, die während des Unterrichts Erkältungssymptome zeigen

„Die nächsten Tage und Wochen sind entscheidend, ob ein Lockdown nötig wird oder weiterhin ein Leben mit Einschränkungen führen können“, skizziert der Landrat die Situation. „Die Inzidenz hat sich innerhalb einer Woche verdoppelt. Die Auslastung der beiden Kliniken im Kreis Offenbach hat sich nahezu verdoppelt. Diese Zahlen sind alarmierend. Deswegen sind jetzt alle, auch die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, besonders gefordert.“

 

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