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Regeln für den Jahreswechsel 2020/21 im Kreis Offenbach

von www.Familien-Blickpunkt.de am 31/12/2020 - 17:26 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Regeln für den Jahreswechsel 2020/21 im Kreis Offenbach

Eine kleine Anhäufung von verschiedenen Feuerwerkskörpern.

Kreis Offenbach - Auch der Jahreswechsel steht ganz im Zeichen der Corona-Regeln. Diese Regeln gelten im Kreis Offenbach:

- Die nächtliche Ausgangssperre gilt in der Zeit von 21:00 bis 5:00 Uhr. Personen, die im Kreis Offenbach wohnen, ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nur aus gewichtigen Gründen erlaubt. Personen ohne Wohnsitz im Kreis Offenbach dürfen sich nur im Kreisgebiet aufhalten, wenn sie einen gewichtigen Grund haben. Diese sind insbesondere:

-- die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,

-- die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,

-- den Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes – LPartG), nichtehelichen Lebenspartnern, von Verwandten in gerader Linie im Sinne des § 1589 Absatz 1 Satz 1 BGB sowie die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,

-- die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,

-- die Begleitung Sterbender,

-- die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen,

-- die Versorgung von Tieren sowie

-- zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention.

- Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ganztägig in den 13 Kommunen im Kreis untersagt.

- Es besteht ein generelles Verkaufsverbot für Feuerwerk, Ausnahme ist das Feuerwerk der Kategorie eins.

- Das Zünden von Feuerwerk jeglicher Kategorien ist im öffentlichen Raum verboten.

- Auf dem eigenen Grundstück kann Feuerwerk gezündet werden. Es wird empfohlen insbesondere aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr darauf zu verzichten.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat am Mittwoch in einer Eilentscheidung die Allgemeinverfügung des Kreises Offenbach hinsichtlich des geltenden Feuerwerksverbotes auch auf privatem Grundstück als rechtswidrig erachtet.

 

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