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Öffnung der Priorisierungsgruppe 3 (§ 4 CoronaImpfV)

von www.Familien-Blickpunkt.de am 23/04/2021 - 15:41 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Öffnung der Priorisierungsgruppe 3 (§ 4 CoronaImpfV)

Kreis Offenbach - Die Hessische Landesregierung hat beschlossen, die Registrierung für die dritte Priorisierungsgruppe nach der Impfverordnung des Bundes zu öffnen. Damit haben ab sofort insgesamt weitere etwa 1,5 Million in Hessen impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich für die persönliche Schutzimpfung gegen das Corona-Virus telefonisch oder online zu registrieren.

Wie die bereits priorisierte Prio-Gruppe 2 ist die nun geöffnete Prio-Gruppe 3 ebenfalls sehr heterogen. Impfberechtigte der Priorisierungsgruppe 3 haben nach der bundesweiten Impfverordnung eine erhöhte Priorität und werden daher bevorzugt geimpft. Registrieren können sich alle Personen, die in § 4 der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums genannt werden. Grundsätzlich lässt sich der Anspruch aus Alters-, Gesundheits- oder Berufsgründen ableiten.

- So befinden sich rund 700.000 Hessinnen und Hessen im Alter von 60 bis 69 Jahren in der Gruppe 3.

Unabhängig von ihrem Alter gehören Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion auch zur Gruppe 3, zum Beispiel Menschen mit akuten Herzleiden, Asthma, Rheuma oder Autoimmunerkrankungen.

- Aufgrund ihres Berufs sind zum Beispiel Mitglieder und Beschäftigte von Verfassungsorganen (wie zum Beispiel Bundes- und Landtagsabgeordnete, Teile der Verwaltung oder Wahlhelfer), Beschäftigte im Bereich Kritischer Infrastrukturen (zum Beispiel Pharmawirtschaft oder Energieversorgung), Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lebensmitteleinzelhandels impfberechtigt.

- Den genauen Wortlauft der Impfverordnung mit Nennung der Berechtigten unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_01.04.2021_V1.pdf

Aktuell haben bereits nahezu sämtliche Registrierte der Priorisierungsgruppe 1 ihre Impftermine erhalten. Bei den Registrierten der Priorisierungsgruppe 2 wird dies bis Ende April der Fall sein. Diese Personen werden im Durchschnitt über alle Impfzentren bis Ende Mai eine Erstimpfung erhalten haben.

Impfberechtigte aus den Gruppen 1 und 2 können sich selbstverständlich auch weiterhin registrieren. Es wird eine Sonderzuweisung an Impfstoff für die Impfzentren mit einem demografisch bedingten hohen Anteil von älteren Personen geben, die dadurch noch ungeimpfte Personen aus den Prio-Gruppen 1 und 2 schneller impfen können.

Die Öffnung der Priorisierungsgruppe 3 unterstützt zugleich die zügige Impfung durch die Hausärztinnen und Hausärzte.

Parallel dazu soll es, entsprechend der Beschlusslage der Gesundheitsministerkonferenz ermöglicht werden, dass AstraZeneca – nach erforderlicher intensiver Aufklärung und erfolgter Risikoabwägung auch bei Impfwilligen U60-Jährigen ohne Priorisierung verwendet werden kann. Aufgrund der absehbaren Liefersituation, wonach der Bund diesen Impfstoff vor allem an die Hausärzte liefern wird, profitiert vor allem dieser Bereich von einer solchen Regelung.

Zur weiteren Steigerung der Impfkapazitäten sollen nach den Ärzten in der Regelversorgung auch die Betriebsärzte einbezogen werden, um die für das zweite Quartal erwartenden Zuwächse bei den Impfstofflieferungen zügig verarbeiten zu können. Die Task Force Impfkoordination hat hierzu bereits die Daten der mitwirkungsbereiten Unternehmen erhoben und es zeigt sich eine hohe Mitwirkungsbereitschaft der Unternehmen mit betriebsärztlichen Diensten: So haben sich 70 große Unternehmen mit betriebsärztlichen Diensten mit geschätzt über 360.000 Impfwilligen gemeldet. Die Einbeziehung der Betriebsärzte ist nach den Planungen des Bundes ab dem Monat Juni möglich. Das Land Hessen wirkt derzeit beim Bund darauf hin, dass dieser den Betriebsärzten dann analog der Impfstoffversorgung der Hausärzte die benötigten Impfstoffe unmittelbar über den Pharmagroßhandel und die Apotheken.

Um erste Erfahrungen zur Vorbereitung einer flächendeckenden Einbeziehung der Betriebsärzte zu erlangen, werden kurzfristig in einem Pilotprojekt vier Unternehmen der Pharmabranche einbezogen werden, denen bei der aktuellen Bewältigung der Pandemielage eine wichtige Rolle zukommt:

- B.Braun Melsungen (4.000 Impfwillige)

- Pharmaserv Marburg (5.500 Impfwillige)

- Sanofi-Aventis, Frankfurt-Höchst (7.500 Impfwillige)

- Merck Darmstadt (9.500 Impfwillige)

Für dieses Pilotprojekt werden 10.000 Impfstoffdosen unmittelbar vom Land (nicht über die Impfzentren) den Firmen zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen entnehmen Sie gerne der Pressemitteilung zum Thema, die wir Ihnen zeitnah nachreichen werden.

Quelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

 

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