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Jugendchöre können sich um Kulturförderpreis bewerben

von www.Familien-Blickpunkt.de am 16/06/2012 - 11:35 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Jugendchöre können sich um Kulturförderpreis bewerben

Kreis Offenbach - Der Kulturförderpreis des Kreises soll in diesem Jahr an Jugendchöre vergeben werden, hat die Jury beschlossen. Die Mehrheit der Chormitglieder soll hierbei jünger als 18 Jahre alt sein. Auch Schulchöre oder ähnliche können vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben.

Seit 1978 verleiht der Kreis Offenbach den Kulturpreis für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Heimatpflege, der Volkskunde, der Literatur und Musik sowie der Bildenden und Darstellenden Künste. Dieser Preis wird seit 1990 im jährlichen Wechsel mit dem Kulturförderpreis verliehen, der junge Menschen und solche, die sich am Beginn ihrer künstlerischen Laufbahn befinden, auszeichnet.

„In diesem Jahr wollen wir die Arbeit junger Chorsängerinnen und Chorsänger unterstützen, deren weitere Entwicklung eine Förderung verdient", macht Landrat Oliver Quilling deutlich. Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger. Die Bewerbung sollte eine Beschreibung und nähere Angaben zum Chor und dessen Mitgliedern enthalten sowie Beispiele des künstlerischen Schaffens, beispielsweise Aufnahmen und Auftritte. Die Bewerber müssen ihren Sitz oder ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Kreis Offenbach haben.

Bewerbungen beziehungsweise Vorschläge sind bis spätestens 31. Juli 2012 an den Kreis Offenbach, Bereich Förderung des Ehrenamts, Sport und Kultur im Haus des Lebenslangen Lernens, Frankfurter Straße 160-166, 63303 Dreieich, zu richten. Für Rückfragen steht der Bereich unter der Telefonnummer 06103/ 3131 -1135 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung. Die Ausschreibung ist auch im Internet unter www.kreis-offenbach.de/kulturpreis_/_Kulturförderpreis_des_Kreises abrufbar.

Der Preis ist mit bis zu 3.070 Euro dotiert und kann geteilt werden. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Feierstunde durch den Landrat oder seine Vertreterin.

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