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Land schafft zusätzliche Plätze in der Altenpflegeausbildung

von www.Familien-Blickpunkt.de am 27/08/2011 - 16:38 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Land schafft zusätzliche Plätze in der Altenpflegeausbildung

Sozialminister Stefan Grüttner: „Mit nun 4.000 Schulplätzen in der Altenpflege sind die Weichen gestellt, um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegen zu wirken“

Wiesbaden (hsm) - Das Land Hessen stellt ab Herbst statt bisher 3.500 nun 4.000 Schulplätze in der Altenpflegeausbildung zur Verfügung. „Auf diese Weise hat die Hessische Landesregierung die Weichen gestellt, dem Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegen zu wirken und zu einer Entlastung der Pflegenden sowohl im stationären als auch im häuslichen Bereich beizutragen“, erklärte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute im Hessischen Landtag in Wiesbaden. Der Einsatz von Landesmitteln habe sich seit 1999 von 4,6 Millionen Euro mehr als verdreifacht. In 2011 werden 14,6 Millionen Euro für die Ausbildung von Altenpflegekräften veranschlagt. Die Schulplätze in der Altenpflegeausbildung werden durch das Land mit einer Pauschale von durchschnittlich 320 Euro pro Ausbildungsmonat gefördert. „Mit dieser Pauschale liegt Hessen im Vergleich mit den anderen Bundesländern im Mittelfeld“, betonte der Sozialminister.

Mit der Änderung der Altenpflegeverordnung, die am 6. August 2011 in Kraft getreten ist, habe das Land die rechtlichen Voraussetzungen für die Erhöhung der Zahl der Schulplätze in der Altenpflegeausbildung kurzfristig für das Schuljahr 2011/2012 geschaffen. Die von der Landesregierung bislang zur Verfügung gestellten 3.500 Schulplätze seien im vergangenen Jahr erstmals fast vollständig besetzt gewesen, sagte Grüttner. Daher sei es ein notwendiger und wichtiger Schritt gewesen, nun die Schulplätze auf 4.000 zu erhöhen.

Künftig werden die schulische und betriebliche Probezeit einheitlich mit sechs Monaten geregelt. Im Falle eines Ausbildungsabbruchs nach der Probezeit zahlt das Land den Altenpflegeschulen 50 Prozent der Platzpauschale bis zum Ende des ersten Ausbildungsjahres. „Die Altenpflegeschulen sind in der Pflicht, durch geeignete Auswahlverfahren die passenden Bewerber auszuwählen und nicht geeignete Bewerber abzulehnen“, betonte Grüttner weiter. Frei gewordene Abbrecherplätze könnten zudem zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres mit Absolventen der einjährigen Altenpflegehelferausbildung aufgefüllt werden. „Für diese erhalten die Altenpflegeschulen dann wieder die volle Schulplatzpauschale des Landes“, erklärte der Sozialminister.

Das Hessische Altenpflegegesetz und die Altenpflegeverordnung sind bis zum 31. Dezember 2012 befristet. „Bei der Erarbeitung des neuen Entwurfs zum Altenpflegegesetz und der Altenpflegeverordnung wird insbesondere zu berücksichtigen sein, ob und wenn ja welche Änderungen künftig notwendig sind, um dem demografischen Wandel und dem damit verbundenen zusätzlichen Fachkraftbedarf zu begegnen“, sagte Grüttner abschließend.

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