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Nur mit Maske in die Kreisverwaltung

von www.Familien-Blickpunkt.de am 26/04/2020 - 15:22 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Nur mit Maske in die Kreisverwaltung

Gruppe mit Alltagsmasken.

Kreis Offenbach - Ab Montag, 27. April 2020, gilt in Hessen eine Masken- beziehungsweise Mund- Nasen-Schutz-Pflicht in Geschäften, Banken sowie Postfilialen und im öffentlichen Personennahverkehr. Auch der Kreis Offenbach reagiert im Kampf gegen das Coronavirus und führt eine entsprechende Verpflichtung für die gesamte Kreisverwaltung ein. Wer zum vereinbarten Termin kommt, muss Mund und Nase bedecken.

Bei der Schutzbedeckung muss es sich nicht um medizinische Masken handeln, die dem medizinischen Personal vorbehalten werden sollen. Ausreichend ist alles, was Mund und Nase bedeckt – von der Einmalmaske, die es beispielsweise in Apotheken gibt, über selbst genähten Mund-Nasen-Schutz bis hin zum Schal oder Halstuch. Ohne entsprechende Schutzbedeckung ist kein Zutritt zu den jeweiligen Verwaltungsstellen möglich. Damit sollen die Ansteckungsrisiken in der Kreisverwaltung minimiert und sowohl die Beschäftigten, als auch die Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich geschützt werden.

Wer noch keinen Mund-Nasen-Schutz hat, kann unter www.kreis-offenbach.de/MundNasenSchutz Tipps für zwei Varianten zum Selbermachen abrufen.

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