Magazin



Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt Schlüsselbedeutung bei Gestaltung der Pflege zu

von www.Familien-Blickpunkt.de am 10/12/2011 - 15:30 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt Schlüsselbedeutung bei Gestaltung der Pflege zu

Wiesbaden (hsm) - „Ältere Menschen haben einen Anspruch auf ein würdiges Leben im Alter. Dazu gehört auch eine fachlich gute, menschenwürdige und liebevolle Pflege“, erklärte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner anlässlich des 4. Dialogforums der „Seniorenpolitischen Initiative“. Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft diskutierten heute im Rahmen der Dialogreihe im Hessischen Sozialministerium über das Thema „Ambulante und stationäre Pflege“. „Pflege ist eines der großen Zukunftsthemen in unserer Gesellschaft und gehört daher ganz oben auf die politische Tagesordnung – das haben die Zahlen des Barmer GEK-Pflegereports einmal mehr bewiesen. In einer älter werdenden Gesellschaft sind neue Lösungen in der Pflege unverzichtbar“, betonte Grüttner.

Eine Schlüsselbedeutung für die künftige Gestaltung der Pflege werde der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff haben, der als Maßstab für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit nicht mehr die erforderliche Pflegezeit, sondern die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit eines Menschen heranzieht, sagte der Sozialminister. „Es ist aus meiner Sicht wichtig, dass die nun vom Bundesgesundheitsminister in Auftrag gegebenen Prüfungen zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs schnell angegangen werden und auch möglichst rasch zu einem Ergebnis kommen. Klar ist aber auch, dass am Ende dieses Prozesses die vorhersehbare Erkenntnis stehen wird, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff mehr Geld kosten wird“, hob der Minister hervor. Eine älter werdende Gesellschaft werde bereit sein müssen, mehr in die Pflege zu investieren, wenn sie umfassend abgesichert und unterstützt werden wolle.

Prävention und Rehabilitation statt Pflege

Unabdingbar sei es auch, die gesundheitlichen Prävention und Rehabilitation in einer älter werdenden Gesellschaft stärker in den Blick zu nehmen. „Prävention und Rehabilitation müssen im Gesundheitswesen noch mehr Gewicht erhalten“, forderte der Minister. Insbesondere Bewegung und Ernährung hätten ganz entscheidenden Einfluss auf beinahe alle häufig auftretenden Krankheiten bei älteren Menschen. „Prävention kann Pflegebedürftigkeit verhindern, zeitlich aufschieben oder in ihren Auswirkungen begrenzen. Gleiches gilt für die Rehabilitation, die gerade für ältere Menschen ein Weg sein kann, ihre gesundheitliche Situation zu verbessern und sich damit die Selbstständigkeit in ihrer Lebensführung erhalten“, so Staatsminister Grüttner. „Wir stehen daher vor der Aufgabe, entsprechende Angebote weiter auszubauen, so dass sie flächendeckend erreichbar sind – zudem müssen diese Angebote noch besser bekannt gemacht werden, und nicht zuletzt müssen wir Menschen motivieren, diese auch zu nutzen.“

Ambulant vor stationär: Häusliche Pflege stärken

„Die Mehrzahl der Seniorinnen und Senioren wünscht sich, möglichst in der vertrauten Umgebung des eigenen Heims alt zu werden“, stellte der Minister weiterhin fest. In vielen Fällen sei das Leben zu Hause aber nur dann möglich, wenn Angehörige Pflegeaufgaben übernehmen und ambulante Unterstützungsdienste verfügbar sind. „Eine große Zahl von Angehörigen zeigt hier einen unglaublichen, häufig physisch wie psychisch schwierigen Einsatz. Dies ist ein wahrer Segen für die pflegebedürftigen Menschen. Ohne diese engagierten Angehörigen werden wir in Zukunft den Pflegebedarf nicht abdecken können“, hob Staatsminister Grüttner hervor.

„Pflegende Angehörige müssen deshalb verstärkt unterstützt werden, sei es durch den Ausbau ambulanter Dienste, durch Möglichkeiten der Kurzzeit-, Tages- oder Verhinderungspflege, durch bessere Beratung, durch Möglichkeiten der eigenen Erholung und Rehabilitation oder auch durch eine Verbesserungen bei der rentenrechtlichen Absicherung von Pflegepersonen“, so der Minister. Dabei sei auch zu beachten, dass aufgrund veränderter Familienstrukturen der Einsatz von Angehörigen in der Pflege künftig nicht mehr im bisherigen Maß zu Verfügung stehen wird. „Deshalb werden neue, zusätzliche Unterstützungsstrukturen notwendig sein, zum Beispiel das Zusammenwirken von pflegenden Angehörigen, professioneller Pflege und ehrenamtlichen Pflegebegleitern“, erklärte Sozialminister Grüttner. „Das Prinzip ‚ambulant vor stationär‘ muss innovativ weiter gedacht werden, um passgenaue Lösungen für Pflegebedürftige und ihre Familien anbieten zu können.“

Drei Viertel (75,2 Prozent) aller Pflegebedürftigen in Hessen werden zu Hause versorgt, davon die große Mehrheit ausschließlich durch Angehörige. Nur in gut jedem vierten Fall ist ein Pflegedienst unterstützend mit im Boot. Nur in jedem zehnten Fall werden Angebote der Kurzzeitpflege oder Tagespflege genutzt. „Angesichts dessen müssen wir noch besser über Leistungsansprüche und mögliche Leistungen informieren“, forderte der Minister. Mit dem Aufbau von Pflegestützpunkten in fast allen hessischen Kommunen als wohnortnahe Anlaufstellen in allen Fragen rund um die Pflege seien in Hessen dafür gute Bedingungen geschaffen worden.

Demenz

„Die vorliegenden Pflegereport-Zahlen zeigen auch: Innerhalb der Pflege wird Demenz zukünftig das große Thema sein“, so Sozialminister Grüttner. Demenz führe fast zwangsläufig auch zur Pflegebedürftigkeit, sei überdies mit intensiveren und längerfristigen Pflegeverläufen und daher mit höherem medizinischen und pflegerischen Aufwand verbunden.

„Die anstehende Pflegereform auf Bundesebene bietet die Chance, insbesondere die Situation von Demenzkranken und ihrer Angehörigen deutlich zu verbessern. Demenzpatienten müssen künftig im System der Pflegeversicherung stärker berücksichtigt werden“, forderte der Minister. Bislang fielen diese in den Anfangsstadien der Erkrankung oftmals heraus und hätten kein Anrecht auf Pflegeleistungen, obwohl schon zu diesem Zeitpunkt erheblicher Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf bestehe. „Dies müssen wir dringend ändern“, so Staatsminister Grüttner. Es sei daher ein wichtiges Signal der Bundesregierung, dass bereits im Vorgriff auf die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhebliche Verbesserungen für Demenzpatienten vorgesehen sind. Vor allem Demenzkranke, die noch gar keine oder nur geringfügige Leistungen erhalten, könnten davon profitieren. Dies wäre ein erster wichtiger Schritt.

Andere Fragestellungen seien zum Beispiel die Gestaltung von geeigneten Lebensräumen für Demenzkranke in der Kommune oder dem Stadtteil, die Sensibilisierung der Bevölkerung und bestimmter Berufsgruppen für deren Bedürfnisse, die Umgestaltung von Wohnraum oder auch die Möglichkeiten der Demenzdiagnose und die Chancen einer frühzeitigen Behandlung. Außerdem seien neue Möglichkeiten der Tagesbetreuung für Demenzkranke mit geringem somatischem Pflegebedarf erforderlich.

Pflege braucht qualifiziertes Personal

„Die Herausforderung Pflege können wir nur dann erfolgreich meistern, wenn wir auch ausreichend Fachkräfte finden“, erklärte der Minister weiterhin. Nach den Ergebnissen des hessischen Pflegemonitors besteht auch in Hessen ein großer Fachkräftebedarf, der sich regional jedoch unterschiedlich darstellt. Neben Mangelsituationen gibt es in manchen Regionen auch Überhänge. Hessenweit fehlen danach in Krankenhäusern, Rehakliniken und bei ambulanten und stationären Einrichtungen insgesamt 4.119 Pflegefachkräfte (1.997 Altenpfleger/innen und 2.122 Gesundheits- und Krankenpflegekräfte). Aufgrund des demografischen Wandels ist nach heutigen Erkenntnissen zu erwarten, dass der Beschäftigtenbestand für die ambulante und stationäre Altenpflege bis 2020 um 1.828 Altenpflegefachkräfte und um 1.308 Gesundheits- und Krankenpflegekräfte erweitert werden muss, um so die bestehende Versorgungsqualität beizubehalten.

Dass bereits unternommene Anstrengungen hier in Hessen Erfolg haben, zeigen die Ergebnisse des Pflegemonitors ebenfalls. Demnach hat sich die Ausbildungssituation bei den Pflegeberufen seit 2008 positiv entwickelt. Bei den ambulanten Diensten ebenso wie den stationären Einrichtungen steigerte sich der Anteil ausbildender Betriebe. „Für diesen hohen Ausbildungseinsatz der Einrichtungen bin ich überaus dankbar“, erklärte der Minister.

Das Land Hessen leiste seit Jahren einen wichtigen Beitrag, indem es die Finanzierung des schulischen Anteiles der Ausbildung und des dritten Weiterbildungsjahrs bei Bildungsgutscheinen der Arbeitsverwaltung sicherstellt. Im Sommer 2011 wurde zudem die Zahl der in Hessen zur Verfügung gestellten Schulplätze von 3.500 auf 4.000 erhöht. Somit werde sichergestellt, dass zusätzliche Interessenten, die z.B. durch die laufenden Werbekampagnen der Liga und des Bundesverbandes privater Anbieter sowie durch arbeitsmarktpolitische Zugänge geworben werden, ihre Ausbildung beginnen können. Darüber hinaus setze sich das Land Hessen im Rahmen der Debatten zur Pflegereform für die Einführung einer gemeinsamen Ausbildung in der Kranken- und Altenpflege ein, verbunden auch mit neuen Kostenregelungen, um die Attraktivität des dann erweiterten Berufsfelds zu erhöhen.

„Neben den Anstrengungen im Ausbildungsbereich muss es aus meiner Sicht künftig besonders auch darum gehen, Arbeits- und Rahmenbedingungen in der Pflege so zu gestalten, dass das Berufsfeld insgesamt attraktiver wird, dass Belastungen abgebaut werden und dass somit z.B. die Pflegekräfte länger im Beruf verbleiben können. Auch der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird große Bedeutung zukommen“, so Sozialminister Grüttner.

www.Familien-Blickpunkt.de



Kommentare


Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

*Name:
*E-Mail:
Website:
*Kommentar:
  Bitte geben Sie den Text, den Sie links im Bild sehen, in das Textfeld ein. Hierdurch werden automatische Kontaktanfragen verhindert.
Bild mit dem Bestätigungscode kann nicht angezeigt werden