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Was bedeutet Störerhaftung für Eltern?
von www.Familien-Blickpunkt.de am 07/04/2018 - 12:17 |
Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft
(Tanja Müller) Dass sich Kinder und Jugendliche heute im Internet zu Hause fühlen und das Vernetztsein zum Alltag gehört, ist nicht weiter verwunderlich. Smartphone sind schon lange weit mehr als ein reines Statussymbol. Denn Musik zu streamen, Serien online zu schauen, den aktuellsten Trend mitzuerleben oder Bewertungen für den Lieblingsimbiss abzugeben ist oft so selbstverständlich wie Frühstücken und zur Schule gehen.
Den wenigsten ist jedoch bewusst, dass auch Handlungen im Internet rechtliche Konsequenzen haben können. Eltern wissen oft nicht, was auf sie bzw. ihre Kinder zukommen kann, wenn die falsche Streaming-Plattform genutzt wird oder das Herunterladen und Teilen des neusten Kinofilms doch zu verlockend erscheint.
Was vielen in diesem Zusammenhang nicht bekannt sein dürfte, ist die Tatsache, dass Eltern in bestimmten Fällen für die Handlungen ihrer Kinder im Internet haften. Rechtlich kann sich dann ein Ausflug in die Weiten der vernetzten Welt als kompliziert erweisen.
Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist die sogenannte Störerhaftung. Diese tritt dann ein, wenn das Urheberrecht in irgendeiner Weise gestört bzw. verletzt wird. Üblicherweise hat eine solche Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung und Schadensersatzforderungen zur Folge.
Ein illegaler Download von Musik oder Filmen bzw. das Tauschen der aktuellsten Serienfolgen stellt in der Regel eine solche Störung dar, da weder die Anbieter noch Derjenige, der tauscht, üblicherweise die Rechte zu den Werken besitzen.
Aber nicht nur der eigentliche „Täter“ haftet in diesem Fall, sondern auch Personen, die eine solche Störung begünstigt, unterstützt oder geduldet haben. So unterliegen also auch Eltern dieser Störerhaftung, wenn sie vom Verhalten der Kinder wissen und dieses nicht unterbinden. Welche Folgen das im Detail haben kann, wird im Ratgeber auf https://www.filesharingabmahnung.de/stoererhaftung-eltern/ ausführlich dargelegt.
Werden also Dateien illegal über den Anschluss der Eltern heruntergeladen oder getauscht, können Eltern in bestimmten Fällen dafür haftbar gemacht werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Zugang zum Internet nicht ausreichend oder gar nicht gesichert ist. Auch unterliegen Eltern der Pflicht, ihre minderjährigen Kinder ausreichend über die Gefahren des Internets sowie die rechtlichen Konsequenzen aufzuklären.
Dabei reicht es nicht, allgemein darauf hinzuweisen, dass das Internet Gefahren birgt. Kinder müssen explizit aufgeklärt werden, dass illegales Streaming oder die Verwendung von Tauschbörsen Abmahnungen zur Folge haben können. Den Kindern muss zudem auch bewusst sein, dass ihre Eltern für die Schäden haften, sofern die Kinder noch minderjährig sind.
Sind die Kinder beispielsweise zu jung, um sich der Konsequenzen ausreichend bewusst zu sein, müssen Eltern die Internetnutzung der Kinder so beaufsichtigen, dass sie eine Verletzung des Urheberrechts verhindern können.
Bei älteren Kindern sind Eltern jedoch nicht verpflichtet, die Internetnutzung übermäßig zu kontrollieren, wenn eine ausreichende Aufklärung stattgefunden hat. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits in einem Urteil 2015 (Az. I ZR 7/14) festgelegt.
Allerdings hat der BGH 2017 auch bestimmt, dass Eltern nachweisen müssen, dass sie die Rechtsverletzung nicht begangen haben und dazu verpflichtet sein, den Namen preiszugeben, wenn sie den Verursacher kennen. Die ist auch der Fall, wenn es sich um das eigene Kind handelt.
Bei minderjährigen Kindern heißt das auch, dass Eltern, wenn nachweislich keine ausreichende Aufklärung geschehen ist, für ihre Kinder haften. Sind die Kinder volljährig, müssen diese dann selbst für den Schaden aufkommen.
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