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Zuschüsse für den Alterssitz

von www.Familien-Blickpunkt.de am 17/12/2013 - 17:29 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Zuschüsse für den Alterssitz

Förderungen für Alten- Behindertengerechtes Wohnen in Deutschland

febis Service - Die eigenen Vier-Wände als Alterssitz - Hauseigentümer, die heute schon an die Zukunft denken, können profitieren. Der Umbau von Wohnraum, so dass er auch im Alter ohne Verlust an Wohnkomfort und Selbstständigkeit genutzt werden kann, ist mitunter Kostenspielich. Doch der Aufwand lohnt sich durch kleine und große Erleichterungen im alltäglichen Leben. Fördergelder helfen dabei, den Umbau auch finanziell zu bewältigen.

Bund, Länder, Kreise und Kommunen stellen in Deutschland über 520 Förderungen für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von altengerechten oder behindertengerechten Wohnungen bereit. Hier gilt wie bei allen Förderungen – erst informieren dann investieren. Wer wissen möchte welche Zuschüsse oder Förderkredite es für seine Umbaumaßnahme gibt, kann sich unter www.foerderdata.de kostenlos informieren.

Förderkredit KfW-Altengerecht Umbauen

Bundesweit kann der KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159) für barrierereduzierende Maßnahmen oder den Kauf umgebauten Wohnraums genutzt werden. Die KfW stellt zinsgünstige Kredite in Höhe von bis zu 50.000 € je Wohneinheit ab 1,00 % effektiven Jahreszins zur Finanzierung bereit. Auch über die Landesbanken können je nach Bundesland die Umbaukosten langfristig und zinsgünstig mit Förderkrediten finanziert werden.

Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden

Wer Glück hat, profitiert von einem Zuschuss. Zuschüsse müsse im Gegensatz zu einem Kredit nicht zurückgezahlt werden. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sind wieder bundesweite Investitionszuschüsse für altersgerechte Umbauvorhaben angekündigt. Je nach Wohnort kann auch mit Zuschüssen vom Bundesland oder Landkreis gerechnet werden, die geben vor allem behinderten Menschen Finanzierungshilfen. Beispielsweise die ILB, Investitionsbank des Landes Brandenburg, fördert die behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum mit einem Zuschuss, der bis zu 90 % der förderfähigen Kosten betragen kann: Maximal 8.000 € gibt´s für bauliche Maßnahmen oder bis zu 10.000 € für den Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln und automatischen Türöffnern.

In Hessen bezuschusst das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum über die WI-Bank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen). Eigentümer oder Angehörige können für Ausgaben von 1.000 € bis zu 25.000 € je Wohneinheit mit einem Kostenzuschuss von bis zu 50 %, maximal 12.500 € rechnen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück. Vorausgesetzt, es werden die baulichen Anforderungen der entsprechenden Normen (DIN 18024 und DIN 18025) eingehalten.

Auch in Hamburg gibt`s Zuschüsse für den barrierefreien Umbau von Wohnungen für Senioren und Behinderte in Anlehnung an DIN 18040-2. Maximal kann der Zuschuss 15.000 € je Wohnung betragen. Für Türverbreiterungen und den Einbau von Spezialtüren im Innenraum wird beispielsweise ein Zuschuss von bis zu 1.500 € in Aussicht gestellt, bis zu 6.200 € je Wohneinheit für das Herrichten eines Bades oder bis 2.000 € für erforderliche Änderungen des Wohnungsgrundrisses.

Neben den Förderungen zum Bauen und Modernisieren können Menschen, die bereits jetzt auf Wohnraumverbesserungen angewiesen sind, bisweilen mit zusätzlicher, finanzieller Unterstützung von Sozialversicherungen oder dem Sozialamt rechnen.

www.familien-blickpunkt.de



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