Magazin



Abrissverfügung ist rechtens

von www.Familien-Blickpunkt.de am 17/06/2019 - 12:04 |

Themenfelder: Leben und Gesellschaft

Abrissverfügung ist rechtens

Kreis Offenbach - Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel hat die Rechtsauffassung des Kreises Offenbach, dass das Gelände am Waldrand nahe Martinsee in Heusenstamm illegal bebaut wurde und damit die aktuelle Abrissverfügung aus dem Jahr 2012, bestätigt. Da die Gegenseite angekündigt hat, das Bundesverwaltungsgericht anzurufen, ist das Verfahren noch nicht beendet.

„Bereits bevor der derzeitige Besitzer das Grundstück 2006 erworben hat, bestand eine Abrissverfügung“, stellt Pressesprecherin Ursula Luh die Fakten klar. „Die Aufforderung datiert bereits aus dem Jahr 1978. Zudem hat ein potentieller Grundstückserwerber generell die Möglichkeit, sich vorab bei der Bauaufsicht über die Rechtslage auf dem Grundstück zu informieren, um Überraschungen nach dem Erwerb zu vermeiden. Eine Aufforstungsverfügung aus dem Jahr 1988, die dem damaligen Eigentümer eine Wiederaufforstungspflicht nach einem Sturmschaden und zusätzlichen Rodungen auferlegt hat, dokumentiert, dass es sich bei dem entsprechenden Grundstück schon damals um eine Waldfläche gehandelt hat.“

Nach wie vor kann nur die Stadt Heusenstamm durch das Aufstellen eines Bebauungsplans die Anlage im Außenbereich legalisieren. Der Kreis Offenbach hat die Stadt und auch den amtierenden Bürgermeister mehrfach darauf hingewiesen, dass sich dies nur über das Aufstellen eines Bebauungsplanes heilen lässt. Da von der Stadt kein Planungsrecht geschaffen wurde, haben die Bauaufsicht und die Untere Naturschutzbehörde aufgrund der Rechtlage kein Ermessen, für die Genehmigung des Gebäudes in der Vergangenheit immer wieder hingewiesen.

www.familien-blickpunkt.de

facebook



Kommentare


Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

*Name:
*E-Mail:
Website:
*Kommentar:
  Bitte geben Sie den Text, den Sie links im Bild sehen, in das Textfeld ein. Hierdurch werden automatische Kontaktanfragen verhindert.
Bild mit dem Bestätigungscode kann nicht angezeigt werden