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Corona: Ein Todesfall und 425 Neuinfektionen

von www.Familien-Blickpunkt.de am 28/04/2022 - 18:20 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Corona: Ein Todesfall und 425 Neuinfektionen

Kreis Offenbach - Das Gesundheitsamt hat am Donnerstag einen weiteren Todesfall nach einer SARS-CoV-2-Infektion gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen steigt dadurch auf 751. Binnen 24 Stunden wurden im Gesundheitsamt des Kreises Offenbach 425 Neuinfektionen registriert. Diese verteilen sich auf alle 13 Kommunen im Kreisgebiet: Dietzenbach (24 Neuinfizierte), Dreieich (41), Egelsbach (12), Hainburg (49), Heusenstamm (14), Langen (52), Mainhausen (9), Mühlheim (33), Neu-Isenburg (48), Obertshausen (38), Rodgau (55), Rödermark (32) und Seligenstadt (18). In den für Hainburg gemeldeten Zahlen sind aktuell auch Nachmeldungen enthalten.

Die Kindertagesstätte 2 in Obertshausen und Kindertagesstätte „Die Wilde 13“ in Seligenstadt mussten vom Gesundheitsamt aufgrund des Kontaktes mit positiv auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 getesteten Personen geschlossen werden. Vollständig geimpfte oder genesene Personen, sowohl Kinder als auch Personal, und diejenigen, die im Infektionszeitraum nicht anwesend waren, dürfen weiterhin in die Einrichtungen.

Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 101.328 Personen. Die 7-Tage-Inzidenz wird mit 830,5 angegeben.

Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit 34 an COVID-19 Erkrankte, davon zwei Personen in intensiv medizinischer Betreuung – entweder in ICU High care (Monitoring, invasive Beatmung, vollständige intensivmedizinische Therapiemöglichkeiten) oder ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung). 20 Personen, die im Krankenhaus behandelt werden müssen, haben einen vollständigen Impfschutz.

Die Hospitalisierungsinzidenz, die beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus neu aufgenommen wurden, liegt für Hessen aktuell bei 4,96. 136 Intensivbetten in Hessen sind mit COVID-19-Erkrankten belegt.

Impfsituation im Kreis Offenbach

Am Mittwoch, 27. April 2022, sind insgesamt 38 Menschen im Impfzentrum des Kreises geimpft worden. Corona-Schutzimpfungen sind auf dem Campus Heusenstamm, Jahnstraße 64, Zufahrt über Wurzelschneise, für alle ab fünf Jahren möglich. Ein Termin muss nicht vereinbart werden. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags 12:00 bis 20:00 Uhr sowie samstags 9:00 bis 17:00 Uhr. Betreiber des Impfzentrums in Heusenstamm ist EcoCare, die Healthcare Division der Ecolog Deutschland GmbH. Alle Informationen zum Impfzentrum sind unter www.kreis-offenbach.de/impfzentrum abzurufen.

Angeboten werden in Heusenstamm Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen für alle Personen ab fünf Jahren. Zusätzlich können alle berechtigten Personen eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten, unabhängig davon, wo sie vorhergehend geimpft wurden. Es stehen insgesamt vier Impfstoffe zur Verfügung: BionTech Junior für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren, BionTech ab zwölf Jahren, Novavax ab 18 Jahren und Moderna ab 30 Jahren. Mit allen Vakzinen sind zwei Impfungen für einen vollständigen Impfschutz notwendig. Mitzubringen sind ein Ausweisdokument sowie falls vorhanden die Krankenversicherungskarte und der Impfpass. Kinder und Jugendliche benötigen zusätzlich die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten bei der Impfung oder die Zustimmung der Eltern auf dem Anamnese- und Einwilligungsbogen. Ein speziell für Kinder geschultes Team steht für alle Fragen und individuelle Beratungen rund um die Corona‐Schutzimpfung zur Verfügung. Voraussetzung für die Auffrischungsimpfung für Personen über zwölf Jahren ist, dass seit der letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung mindestens drei Monate vergangen sind. Ein mobiles Impfteam besucht Einrichtungen vor Ort. Weitere Informationen und auch die Aufklärungsbögen der jeweiligen Impfstoffe sind unter www.kreis-offenbach.de/impfzentrum abzurufen. Diese sollten idealerweise bereits ausgefüllt mitgebracht werden. So können Wartezeiten vermieden werden.

Gesundheitsamt verschickt keine Isolationsverfügungen

Jede Person, bei der mit einem positiven Antigen- oder PCR-Test eine Corona-Infektion festgestellt wurde, muss in häusliche Isolation. Es ist egal, ob diese Person geimpft oder ungeimpft ist. Die Quarantänepflicht beginnt unmittelbar mit dem positiven Corona-Test, auch bei Tests mit Eigenanwendung. Die Quarantäne beginnt direkt nach Erhalt des bestätigten Testergebnisses und dauert zehn Tage. Das Gesundheitsamt verschickt keine gesonderte Isolationsverfügung, denn dies ist bereits in der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung geregelt.

 

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