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Corona: In elf Kommunen neue Fälle

von www.Familien-Blickpunkt.de am 07/03/2021 - 15:45 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Corona: In elf Kommunen neue Fälle

Bild des Virus vor einem DNA-Strang in rot.

Kreis Offenbach - Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 12.694 Personen. Innerhalb von 24 Stunden wurden 50 Neuinfektionen im Gesundheitsamt registriert, die sich auf elf der 13 Kommunen im Kreisgebiet verteilen – Dietzenbach (4 Neuinfizierte), Dreieich (7), Hainburg (1), Heusenstamm (2), Langen (4), Mainhausen (2), Mühlheim (4), Neu-Isenburg (6), Rodgau (9), Rödermark (5) und Seligenstadt (6). Innerhalb der vergangenen 14 Tage wurden 439 Menschen im Kreis, die allen Altersklassen zuzuordnen sind, positiv getestet. Insgesamt zeigt sich die Infektionslage wie in der gesamten Rhein-Main-Region weiterhin sehr diffus. 441 Menschen sind bislang nach einer SARS-CoV-2-Infektion verstorben.

Aufgrund des Kontaktes zu positiv getesteten Personen befinden sich Schülerinnen und Schüler verschiedener Schulen als Kontaktpersonen eins in Quarantäne. Betroffen sind die Heinrich-Mann-Schule in Dietzenbach, die Max-Eyth-Schule in Dreieich, die Dreieichschule und die Sonnenblumenschule, beide in Langen, sowie die Einhardschule in Seligenstadt.

Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit 29 an COVID-19 Erkrankte, wovon sich elf in intensiv medizinischer Betreuung – entweder in ICU High care (Monitoring, invasive Beatmung, vollständige intensivmedizinische Therapiemöglichkeiten) oder ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung) – befinden.

Die 7-Tage-Inzidenz nach dem Robert Koch-Institut liegt für den Kreis Offenbach bei 66,0. Seit Montag, 8. Februar 2021, gilt auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Kreisgebiet ein ganztägiges Alkoholverbot sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Offenbach wird verlängert und gilt analog zur Landesverordnung bis zum 28. März 2021. Dieser Schritt ist notwendig, um die Landesvorgaben der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung), die selbst bis zum 28. März 2021 verlängert wurde, zu konkretisieren. Karten, die eine praktische Übersicht über die betroffenen Bereiche bieten, sind unter www.kreis-offenbach.de/alkoholverbot beziehungsweise unter www.kreis-offenbach.de/maskenpflicht abrufbar.

 

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