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Inklusion bedeutet Chancengleichheit

von www.Familien-Blickpunkt.de am 08/12/2012 - 16:57 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Inklusion bedeutet Chancengleichheit

Neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen.

Wiesbaden (hsm) - Die Hessische Landesregierung verbessert die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner gab in Wiesbaden den Startschuss zur Umsetzung des dritten Bausteins des Bund-Länder-Programms „Initiative Inklusion“, mit dem die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert werden soll. „Mit dem dritten Baustein wollen wir Arbeitgeber gewinnen, die insbesondere Menschen mit einer Schwerbehinderung jenseits des vollendeten fünfzigsten Lebensjahres eine Chance auf dem Arbeitsmarkt in ihrem Unternehmen geben wollen“, sagte Sozialminister Grüttner.

Als Anreiz für die Beschäftigung können Arbeitgeber bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages bei einer Beschäftigungsdauer von drei Jahren Inklusionsprämien in Höhe von insgesamt bis zu 10.000 Euro aus dem Bund-Länder-Programm erhalten. „Hessen stellt weitere 3.000 Euro aus der Ausgleichsabgabe für ein viertes Beschäftigungsjahr zur Verfügung, so dass Arbeitgeber in Hessen Inklusionsprämien von bis zu 13.000 Euro erhalten können“, so der Sozialminister weiter.

Gerade vor dem Hintergrund des durch den demografischen Wandel bedingten Fachkräftemangels sei es wichtig, so Grüttner, dass ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren kompetenten und langjährigen Erfahrungen zum Erfolg von Unternehmen beitragen können.

Das Besondere in der Umsetzung dieses dritten Bausteines der Initiative Inklusion in Hessen ist das Angebot, Arbeitgebern und schwerbehinderten Arbeitssuchenden kompetente Ansprechpartner zur Seite zu stellen, die gezielt Hilfen anbieten, um insbesondere Menschen mit Behinderungen, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen waren, auf ihre neuen Tätigkeiten vorzubereiten und in den ersten Monaten an dem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen. Dieser sowohl für den Stellenbewerber als auch für den Arbeitgeber kostenlose Service wird vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen und seinen Partnern (Integrationsfachdiensten und Berufsförderungswerken) angeboten und ebenfalls aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.

„Menschen mit Behinderung wollen und sollen arbeiten“, unterstrich der Erste Beigeordnete des LWV Hessen, Dr. Andreas Jürgens, der die Vereinbarung unterzeichnete. „Ihr Anspruch, dabei unterstützt zu werden, ist in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Unser Ziel ist es, dies so wirkungsvoll wie möglich umzusetzen.“ Das Integrationsamt des LWV Hessen wird das Programm praktisch umsetzen.

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