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Änderung des Kinderzuschlags - Tropfen auf den heißen Stein oder echte Hilfe ?

von www.Familien-Blickpunkt.de am 08/05/2020 - 14:29 |

Themenfelder: Leben und Gesellschaft

Der Kinderzuschlag wird künftig neben der bisherigen Geldleistung in Höhe von bis zu 140 Euro auch Leistungen für eintägige Schulausflüge und den persönlichem Schulbedarf, sowie Zuschüsse zu einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung und zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben umfassen. Dies wurde vom Bundeskabinett in seiner gestrigen Sitzung zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes beschlossen. Die Idee, welche dieser Gesetzesänderung zugrunde lag war, dass Familien, die für ihren Unterhalt hart arbeiten, nicht schlechter gestellt werden dürfen als die Hartz IV-Bezieher.

Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, die zwar genug verdienen, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu sichern, jedoch nicht oder nicht vollständig den Lebensunterhalt ihrer Kinder abdecken können. Mit dem Kinderzuschlag können sie den Bedarf für ihre Kinder zusammen mit dem Kindergeld und dem Wohngeld decken und müssen kein Arbeitslosengeld II beziehen. Diese wichtige Familienleistung soll für 300.000 Kinder in 120.000 arbeitenden, aber gering verdienenden Familien die Hilfebedürftigkeit vermeiden. Insgesamt sprechen wir von einer zusätzlichen Summe von 83 Millionen Euro jährlich, allein für Bildungs- und Teilhabeleistungen. Inwiefern dies ausreichend ist und welche Maßnahmen zusätzlich ergriffen werden müssen, um allen Kindern eine gerechtere Teilhabe am soziokulturellen Umfeld zu ermöglichen, wird die Zukunft zeigen.



Kommentare


21/10/2010 - 15:23

Ich finds gut, dass endich mal die unterstützt werden, die sich den ganzen Tag abrackern und nicht immer nur die, die eh den ganzen Tag nur aufm Sofa rumhängen.

21/10/2010 - 15:10

Weiss ja nicht ob das soviel bringt und ob das Geld dann auch bei den Kindern ankommt

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