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Neuregelung zur Organspende kann nur ein erster Schritt sein
von www.Familien-Blickpunkt.de am 28/11/2011 - 11:34 |
Themenfelder: Leben und Gesellschaft

Wiesbaden (hsm) - Die vergangene Woche angekündigte Einigung über eine Neuregelung der Organspende zwischen den Bundestagsfraktionen und der Bundesregierung, künftig die bisher geltende Zustimmungslösung durch eine sogenannte Entscheidungslösung zu ersetzen, bezeichnete der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner als „nicht ausreichend“. Die vorgeschlagene Neuregelung sieht vor, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger zumindest einmal im Leben mit der Frage nach der Bereitschaft zur Organspende auseinandersetzt. „Die Beantwortung der Frage bleibe jedoch freiwillig. Eine Erklärungslösung ohne jegliche Verpflichtung, sich zu erklären, ändert aber nichts an der bestehenden Zustimmungslösung“, so Grüttner weiter. „Dadurch wird sich an dem derzeit bestehenden gravierenden Mangel an Spenderorganen in Deutschland nichts ändern. Bundesweit warten mehr als 12.500 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. So kann und darf es nicht weitergehen.“
Grüttner bezeichnete die vorgeschlagene Lösung als einen ersten Schritt, dem jedoch weitere Maßnahmen folgen müssten. „Ich setzte mich dafür ein, dass für diejenigen, die sich nicht erklären wollen, die erweiterte Widerspruchslösung gelten soll. Das bedeutet, dass eine Organspende nach dem Tod erlaubt ist, sofern die Angehörigen nicht widersprechen“, sagte der Sozialminister. „Mit der Organspende kann man seinen Mitmenschen in einer existenziellen Notlage helfen. Daher muss es dem Einzelnen zuzumuten sein, sich mit der Möglichkeit der Organspende auseinanderzusetzen und sich zu erklären. Daher muss es möglich sein, wenigstens die Entscheidung für oder gegen eine Organspende verpflichtend zu machen.“
www.Familien-Blickpunkt.de
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