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Organspende: Länder fordern Erklärungslösung

von www.Familien-Blickpunkt.de am 09/09/2011 - 11:35 |

Themenfelder: Leben und Gesellschaft

Organspende: Länder fordern Erklärungslösung

Wiesbaden (hsm) - Unter dem Motto „147 geschenkte Jahre auf dem Weg von Frankfurt nach Leiden“ fahren 24 Organtransplatierte die Radtour-pro-Organspende, die in diesem Jahr zum fünften Mal stattfindet. Dafür legen sie 900 Kilometer in zehn Tagen mit dem Fahrrad zurück. „In Deutschland warten rund 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Das Engagement für die Organspende muss weiter verstärkt werden. Erforderlich sind aber nicht nur Information und Aufklärung, sondern auch eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen im Transplantationsgesetz. Die Länder fordern die Einführung der Erklärungslösung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger über die Organspende informiert werden und ihre Haltung zur Organspende erklären.“, erklärte die Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium, Petra Müller-Klepper, bei der Begrüßung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Radtour-pro-Organspende auf dem Marktplatz in Wiesbaden. Die Staatssekretärin überreichte den Engagierten eine Zuwendung über 500 Euro Lotto-Totto-Mittel, um zu einem erfolgreichen Gelingen der Radtour-pro-Organspende beizutragen.

In Hessen sei eine Tendenz zu erkennen, dass Bürgerinnen und Bürger zunehmend mehr Organe spenden, um damit Leben zu retten, unterstrich die Staatssekretärin. Die Zahl der Organspender sei zwar im ersten Halbjahr 2011 nach dem „Rekordjahr 2010“ wieder leicht (um 6,5 Prozent) rückläufig. „Insgesamt ist bisher aber auch für 2011 mit einem erfreulichen Ergebnis zu rechnen“, so die Staatssekretärin weiter. In 2010 habe es im ersten Halbjahr 46 Organspender in Hessen gegeben. Im ersten Halbjahr 2011 seien es 43 gewesen. Die Zahl der gespendeten Organe ging von 152 auf 134 zurück.

„Mit einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz Mitte diesen Jahres haben die Länder auf Initiative Hessens ein Maßnahmenbündel verabschiedet“, so Müller-Klepper. Die Bundesregierung werde aufgefordert, dieses bei der Änderung des Bundestransplantationsgesetzes zu berücksichtigen. Zum einen sollen die Regelungen für alle Akteure im Transplantationswesen verbessert werden. Zum anderen solle die bisherige erweiterte Zustimmungslösung durch eine Erklärungslösung ersetzt werden. Darüber hinaus setze sich Hessen im Bundesrat dafür ein, dass für diejenigen, die sich dennoch nicht erklären wollen, die erweiterte Widerspruchslösung gelten soll. Das bedeutet, dass eine Organspende nach dem Tod erlaubt ist, sofern die Angehörigen nicht widersprechen. „Mit der Organspende kann man seinen Mitmenschen in einer existenziellen Notlage helfen. Daher muss es dem Einzelnen zuzumuten sein, sich mit der Möglichkeit der Organspende auseinanderzusetzen und sich zu erklären“, führte die Staatssekretärin aus.

Außerdem setzt die Hessische Landesregierung mit der hessischen Kampagne „Organspende rettet Leben – Ich bin dabei!“ (IOH) weiterhin auf Aufklärung und Informationen. Durch die IOH solle das Bewusstsein für die Bedeutung der Organspende in der Bevölkerung erzeugt und gefestigt werden, so Petra Müller-Klepper abschließend.

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