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Tipps und Ratschläge für barrierefreie medizinische Behandlung

von www.Familien-Blickpunkt.de am 19/09/2011 - 12:53 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Tipps und Ratschläge für barrierefreie medizinische Behandlung

Hessisches Sozialministerium veröffentlicht Handlungsorientierung für medizinisches und pflegerisches Personal.

Wiesbaden (hsm) - Mit der soeben erschienenen Broschüre „Handlungsorientierung für Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen, Zahnärzte, Therapeutinnen, Therapeuten und Praxispersonal – Menschen mit Behinderung in ärztlicher, zahnärztlicher und therapeutischer Behandlung“ gibt das Hessische Sozialministerium Hinweise für die Kommunikation mit Menschen mit Behinderungen sowie für die Herstellung einer weitgehenden Barrierefreiheit in Praxisräumen. „Missverständnisse in der Kommunikation können die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der medizinischen Versorgung erschweren. Die Handlungsorientierung soll dazu beitragen, Kommunikationsschwierigkeiten abzubauen und so die Basis für Behandlungsmöglichkeiten noch weiter zu verbessern“, erklärte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute in Wiesbaden.

Neben Bausteinen für eine gute Kommunikation gibt die Handlungsorientierung medizinischem Personal Hinweise, welche zentrale Punkte bei der Einrichtung einer barrierefreien Praxis zu beachten sind. „Wesentliche Erleichterungen sind meist mit kleinen Veränderungen und Nachrüstungen möglich. Wird Barrierefreiheit von Anfang an mit eingeplant, können die Mehraufwendungen im Verhältnis zu den Gesamtkosten gering gehalten werden“, betonte der Sozialminister.

Die Handlungsorientierung wurde vom Hessischen Sozialministerium in Kooperation mit dem Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen in Kassel, dem Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen sowie der Leitenden Ärztin der Abteilung Soziales beim Regierungspräsidium Gießen herausgegeben.

Sie ist auch ein Beitrag der Hessischen Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Auf Beschluss des Hessischen Landtags erstellt die Landesregierung derzeit einen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention in Hessen. In diesen Prozess sind die Verbände von Menschen mit Behinderungen eng eingebunden. „Die Hessische Landesregierung führt daher einen intensiven Dialog mit allen Institutionen und beteiligten Personen in Hessen. Dazu ist im Hessischen Sozialministerium, bundesweit einmalig, eine Stabsstelle eingerichtet worden, die den vielfältigen Prozess bündelt und koordiniert und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern als Anlaufstelle für Fragen und Anregungen dient“, erklärte Grüttner. Der Hessische Aktionsplan wird wegweisend für die Hessische Behindertenpolitik in den nächsten Jahren sein.

Die Handlungsorientierung kann unter www.hsm.hessen.de unter „Infomaterial“ barrierefrei als Word- oder pdf-Datei heruntergeladen oder als gedruckte Broschüre beim Hessischen Sozialministerium bestellt werden unter der Email-Adresse [email protected].

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