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Finanzierungsfragen zu geplantem Kinderschutzgesetz

von www.Familien-Blickpunkt.de am 17/05/2020 - 16:45 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

„Im Entwurf der Bundesregierung fehlen Regelungen für Gesundheitsbereich“ – Hessen in der Prävention bereits sehr gut aufgestellt.

Wiesbaden. Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, die Länder am Austausch über die finanziellen Folgen des geplanten neuen Kinderschutzgesetzes zu beteiligen. „Ein schlüssiges Finanzierungskonzept liegt noch nicht vor. Da in einigen Bereichen erhebliche zusätzliche Kosten auf die Länder zukommen könnten, müssen diese dringend in die Klärung der Finanzierungsfragen involviert werden“, sagte Grüttner heute in Wiesbaden.

Zudem enthalte der Entwurf des Bundes keine Regelungen für den Gesundheitsbereich, wie sie die Länder bereits in der Ministerpräsidentenkonferenz 2007 zum Kinderschutz in Wiesbaden gefordert hatten. „Die wirksame Unterstützung in schwierigen Lebensverhältnissen beispielsweise durch Familienhebammen oder Kinderkrankenschwestern sollte gesetzlich geregelt werden. Auch die geregelte Zusammenarbeit der Fachleute kann sich nicht auf den Bereich der Jugendhilfe beschränken. Dass der Bund begleitend zum Gesetzentwurf ein vierjähriges Programm zum Einsatz von Familienhebammen auflegen will, reicht nicht aus.“ In Hessen werden seit 2006 Hebammen zu Familienhebammen fortgebildet. Bisher haben 181 Hebammen die Fortbildung absolviert, auch in diesem Jahr findet wieder ein Kurs statt. Hierfür wurden bisher 254.000 Euro aufgewendet, 2011 stehen 45.000 Euro zur Verfügung. „Die Familienhebammen, die inzwischen in vielen hessischen Kommunen und Kreisen eingesetzt werden, schließen eine Lücke, die lange Zeit nicht gesehen und in ihrer Bedeutung richtig eingeschätzt wurde“, erklärte der Sozialminister.

Im Grundsatz begrüße die Hessische Landesregierung den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen“. „Der Entwurf greift vieles auf, was wir in Hessen bereits praktizieren: Die präventive Arbeit im Kinderschutz wird gestärkt und die frühen Hilfen als niedrigschwellige Angebote werden ausgebaut. Wir werden die Regelungen nutzen, um den Kinderschutz noch weiter zu stärken“, erklärte Grüttner weiter.

Hessen habe beim Kinderschutz seit jeher eine Vorreiterrolle inne. „Nachdem wir bereits 2006 ein Kinderschutzprogramm auf den Weg gebracht hatten, haben wir zum 1. Januar 2008 als eines der ersten Länder ein eigenes Kindergesundheitsschutzgesetz mit dem Ziel erlassen, die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen für Kinder sicherzustellen. Der Erfolg kann sich heute sehen lassen“, berichtete der Sozialminister: „98 Prozent der hessischen Kinder nehmen an den Vorsorgeuntersuchungen teil. Dies ist ein großer Erfolg für die Gesundheitsprävention aller hessischen Kinder. Anzeichen für gesundheitliche Probleme werden hier früh erkannt, Beratung, Behandlung und Frühförderung verhindern nachteilige Entwicklungen.“ Das Hessische Sozialministerium finanziere dies mit jährlich 950.000 Euro. „Beinahe alle Bundesländer haben sich angeschlossen und verfügen heute über ähnliche Regelungen.“

Begrüßenswert sei, dass das Bundeskinderschutzgesetz verstärkte Information und Beratung von jungen Familien und den Ausbau der frühen Hilfen vorsehe. „Hier ist Hessen mit dem Projekt ‚Keiner fällt durchs Netz‘, das bisher in den Landkreisen Bergstraße und Offenbach durchgeführt wurde und nun auch im Werra-Meißner-Kreis gestartet ist, sehr gut aufgestellt“, erläuterte Grüttner. „Das Projekt mit seiner starken Betonung der Bindungs- und Beziehungsförderung ist ein starkes Glied in der Kette der frühen Hilfen, die wir geschaffen haben. Es hat gezeigt, dass durch das unkomplizierte und niedrigschwellige Angebot Folgeprobleme verringert und abgemildert werden können und Familien wirksam unterstützt werden“, sagte Grüttner. Mit der Unterstützung von Projekten wie „Wellcome“ mit seiner unkomplizierten Hilfe für Eltern durch Ehrenamtliche baut Hessen die frühen Hilfen weiter aus. Für bisher 15 „Wellcome“-Standorte wurden bisher 131.000 Euro aufgewendet, 2011 stehen 60.000 Euro für das schnell wachsende wellcome-Netz zur Verfügung.

Mit Regelungen zu den Informationsmöglichkeiten sorge der Entwurf der Bundesregierung zudem für Rechtssicherheit bei den Fachkräften. „Der Kinderschutz in Hessen braucht engagierte und fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Professionen“, so der Sozialminister weiter. Hessen unterstützt die Fachkräfte bereits mit einem breiten Fortbildungsprogramm zum Thema Kinderschutz. Grüttner: „Neben den Fortbildungen zur Kinderschutzfachkraft, die auch 2011 wieder angeboten werden und die stark nachgefragt werden, wird der Schwerpunkt 2011 auf Fortbildungen zum Thema der Prävention von sexuellem Missbrauch gelegt.“

Die Landesregierung unterstützt die Kommunen und Kreise bei der Umsetzung moderner Familienpolitik mit ihrer starken Betonung auf gleichwertige Partnerschaft und die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Maßnahmen zum Kinderschutz sind hier ein starker Baustein, in den die Hessische Landesregierung jährlich 1,7 Millionen Euro investiert. Mehr Infos gibt es im Internet unter www.familienatlas.de (Zusammenleben > Krisen und Gewalt > Kinderschutz); www.keinerfaelltdurchsnetz.de ; www.wellcome-online.de



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