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Aufenthaltstitel werden künftig elektronisch erteilt
von www.Familien-Blickpunkt.de am 31/08/2011 - 14:24 |
Themenfelder: Leben und Gesellschaft
Kreis Offenbach - Die IT (Informationstechnologie) hält immer weiter Einzug in das öffentliche Leben. Jetzt wird das Klebeetikett, mit dem bislang Aufenthaltstitel vergeben wurden durch den elektronischen Aufenthaltstitel im Kreditkartenformat abgelöst. Auf einem kontaktlosen Chip im Karteninneren sind die biometrischen Merkmale, mögliche Auflagen und die persönliche Daten des Eigentümers gespeichert. Zusätzlich enthält der Chip die Möglichkeit einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.
Zur Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels, kurz eAT genannt, sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet. Ziel ist es, die Aufenthaltstitel innerhalb der EU zu vereinheitlichen, die Bindung zwischen Dokumentinhaber und Dokument zu erhöhen und damit auch die missbräuchliche Nutzung soweit wie möglich zu unterbinden. Garantiert wird dies unter anderem über biometrische Merkmale, wie dem Foto und dem Fingerabdruck, welche elektronisch auf dem Chip gespeichert werden. Der neue eAT wird für jeden Drittstaatenangehörigen, also Ausländern die weder aus der EU noch aus der Schweiz kommen, ausgestellt, also auch für Säuglinge oder Kinder. Die Fingerabdrücke werden von allen Antragstellern ab dem 6. Lebensjahr genommen.
Das bedeutet allerdings auch, dass jedes Familienmitglied, das älter als sechs Jahre ist, den Antrag persönlich im Fachdienst Ausländerwesen stellen muss und dass für jede Person Gebühren anfallen. Wie auch beim neuen Personalausweis für Deutsche, kann über die Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion bei Abholung der Papiere entschieden werden. Dazu ist aber auch persönliches Erscheinen notwendig.
„Der elektronische Aufenthaltstitel bietet darüber hinaus noch andere Servicefunktionen“, erklärt Erste Kreisbeigeordnete Claudia Jäger. „Mit ihnen können künftig elektronische Dienste in Anspruch genommen werden. So wird beispielsweise das Anmelden in Internetportalen, das Ausfüllen von Formularen oder der Altersnachweis im Internet erheblich erleichtert. Die neue Karte unterstützt außerdem die qualifizierte elektronische Signatur, mit der der Karteninhaber auf Wunsch die Möglichkeit hat, rechtsgültig digitale Dokumente zu unterzeichnen. Die Ablösung der alten Aufenthaltstitel kann Schritt für Schritt erfolgen. Die bisherigen Aufenthaltstitel in Reisepässen und Ersatzpapieren behalten bis längstens 30. April 2021 ihre Gültigkeit.
Familien Blickpunkt
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