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Bei ungewollter Kinderlosigkeit: Unterstützung auch für unverheiratete Paare

von www.Familien-Blickpunkt.de am 13/05/2020 - 10:09 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

(bmfsfj) Künftig können auch unverheiratete Paare bei Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen finanziell unterstützt werden. Dies geschieht im Rahmen der Bundesförderrichtlinie zur "Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion". Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat diese Bundesförderrichtlinie nun auch für unverheiratete Paare geöffnet. Die geänderte Richtlinie tritt heute (Donnerstag) in Kraft. "Der Kinderwunsch von Eltern darf nicht am Geld scheitern. Deshalb müssen wir Paare mit unerfülltem Kinderwunsch unterstützen - egal, ob sie verheiratet sind oder nicht. Es ist nicht mehr zeitgemäß, unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch anders zu behandeln als Verheiratete. Deshalb öffne ich die Richtlinie, damit auch Paare, die ohne Trauschein leben, Unterstützung erhalten können", erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. "Die Zahl der Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, steigt von Jahr zu Jahr. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen."

Eine moderne Familienpolitik muss sich an den gesellschaftlichen Veränderungen und den Lebenswirklichkeiten der Familien ausrichten. Immer mehr Paare leben heute auch ohne Trauschein glücklich zusammen. Die im Zusammenhang mit der Bundesinitiative zur besseren Unterstützung ungewollt kinderloser Paare durchgeführte sozialwissenschaftliche Milieuuntersuchung hat bestätigt, dass zu einem nicht unerheblichen Prozentsatz auch nicht-verheiratete Paare von ungewollter Kinderlosigkeit betroffen sind: Der Anteil ist hier sogar doppelt so hoch (38 Prozent) wie der Anteil bei den Verheirateten mit unerfülltem Kinderwunsch (19 Prozent).

Bundesministerin Manuela Schwesig: "Es ist ungerecht, dass die Kosten für die Kinderwunschbehandlung größtenteils von den Paaren selbst getragen werden müssen. Für viele Paare sind die Kosten nicht zu finanzieren. Deshalb müssten diese von den Krankenkassen übernommen werden. Solange dies nicht der Fall ist, möchte ich gemeinsam mit den Bundesländern diesen Paaren helfen. Auf der einen Seite wird immer wieder gesagt, es werden zu wenige Kinder geboren - aber auf der anderen Seite erhalten nichtehelichen Lebensgemeinschaften durch den Bund keinerlei finanzielle Unterstützungen bei Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen." Nicht nur Ehepaare, sondern auch nichteheliche Lebensgemeinschaften von Mann und Frau können deshalb künftig eine finanzielle Unterstützung vom Bund erhalten, wenn:

• sich das Wohnsitzbundesland mit einem eigenen Landesförderprogramm in entsprechender Hinsicht finanziell beteiligt (zusätzliche Voraussetzungen können vom Land festgelegt werden), 

• sie im Bundesgebiet ihren Hauptwohnsitz haben,

• sie eine reproduktionsmedizinische Einrichtung im Wohnsitzbundesland nutzen,

• sie eine IVF-Behandlung (In-Vitro-Fertilisation) oder ICSI-Behandlung (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion) durchführen wollen,

• und im Übrigen die weiteren Voraussetzungen nach § 27a SGB V erfüllt werden, wie insbesondere die Altersbegrenzung: Alter der Frau zwischen 25 und 40, Alter des Mannes zwischen 25 und 50 Jahren.

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