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Corona: 24 weitere Personen mit SARS-CoV-2 infiziert

von www.Familien-Blickpunkt.de am 18/02/2021 - 14:57 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Corona: 24 weitere Personen mit SARS-CoV-2 infiziert

Bild des Virus vor einem DNA-Strang in orange.

Kreis Offenbach - Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 12.110 Personen. Innerhalb von 24 Stunden wurden 24 Neuinfektionen im Gesundheitsamt registriert, die sich auf zehn der 13 Kommunen im Kreisgebiet verteilen – Dietzenbach (1 Neuinfizierte), Dreieich (2), Heusenstamm (1), Langen (3), Mühlheim (4), Neu-Isenburg (4), Obertshausen (3), Rodgau (2), Rödermark (3) und Seligenstadt (1).

Innerhalb der vergangenen 14 Tage wurden 393 Menschen im Kreis, die allen Altersklassen zuzuordnen sind, positiv getestet. Die Zahl der nach einer SARS-CoV-2-Infektion Verstorbenen liegt bei 409. Insgesamt zeigt sich die Infektionslage wie in der gesamten Rhein-Main-Region weiterhin sehr diffus.

Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit 29 an COVID-19 Erkrankte, wovon sich neun in intensiv medizinischer Betreuung – entweder in ICU High care (Monitoring, invasive Beatmung, vollständige intensivmedizinische Therapiemöglichkeiten) oder ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung) – befinden.

Die 7-Tage-Inzidenz nach dem Robert Koch-Institut liegt für den Kreis Offenbach bei 36,8. Seit Montag, 8. Februar 2021, gilt auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Kreisgebiet ein ganztägiges Alkoholverbot sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dies hat der Krisenstab des Kreises Offenbach in Abstimmung mit den 13 Kommunen entschieden. Somit werden die Landesvorgaben der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) konkretisiert. Karten, die eine praktische Übersicht über die betroffenen Bereiche bieten, sind sowohl für das Alkoholverbot als auch für die Maskenpflicht abrufbar.

 

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