Magazin
Corona: Ein Todesfall und 1.077 Neuinfektionen innerhalb einer Woche gemeldet
von www.Familien-Blickpunkt.de am 27/05/2022 - 15:36 |
Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft
Bild des Virus vor einem DNA-Strang in rot.
Inzidenz sinkt auf 249,1
Kreis Offnbach - Der Kreis Offenbach gibt aufgrund der aktuell vergleichsweise entspannteren Corona-Lage einen wöchentlichen Überblick über die Zahlen rund um die SARS-CoV-2-Infektion. Innerhalb einer Woche wurden im Gesundheitsamt des Kreises Offenbach 1.077 Neuinfektionen erfasst. Diese verteilen sich auf alle 13 Kommunen im Kreisgebiet: Dietzenbach (99 Neuinfizierte), Dreieich (139), Egelsbach (43), Hainburg (34), Heusenstamm (41), Langen (130), Mainhausen (43), Mühlheim (81), Neu-Isenburg (119), Obertshausen (77), Rodgau (133), Rödermark (83) und Seligenstadt (55). Im gleichen Zeitraum hat das Gesundheitsamt einen weiteren Todesfall nach einer SARS-CoV-2-Infektion gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen steigt dadurch auf 761.
Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 108.026 Personen. Die 7-Tage-Inzidenz wird mit 249,1 angegeben, sieben Tag zuvor lag diese noch bei 348,1. Für die Altersverteilung der Neuinfizierten innerhalb der vergangenen Woche wird vom Land Hessen eine gesonderte Inzidenz für den Kreis Offenbach berechnet. Bei den unter 20-Jährigen liegt diese bei 381, bei den 20- bis unter 40-Jährigen bei 440, bei den 40- bis unter 60-Jährigen bei 409, bei den 60- bis unter 80-Jährigen bei 245 und bei den über 80-Jährigen bei 169.
Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit sieben an COVID-19 Erkrankte, davon ist eine Person in intensiv medizinischer Betreuung. Fünf Personen, die im Krankenhaus behandelt werden müssen, haben einen vollständigen Impfschutz.
Die Hospitalisierungsinzidenz, die beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus neu aufgenommen wurden, liegt für Hessen aktuell bei 2,11. 68 Intensivbetten in Hessen sind mit COVID-19-Erkrankten belegt.
Binnen der zurückliegenden Woche wurden 159 Menschen im Impfzentrum des Kreises Offenbach geimpft, davon sieben Erstimpfungen, zwölf Zweitimpfungen, 45 Boosterimpfungen sowie 95 zweite Boosterimpfungen. Corona-Schutzimpfungen sind auf dem Campus Heusenstamm, Jahnstraße 64, Zufahrt über Wurzelschneise, für alle ab fünf Jahren möglich. Ein Termin muss nicht vereinbart werden. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags 12:00 bis 20:00 Uhr sowie samstags 9:00 bis 17:00 Uhr. Betreiber des Impfzentrums in Heusenstamm ist EcoCare, die Healthcare Division der Ecolog Deutschland GmbH. Alle Informationen zum Impfzentrum sind unter www.kreis-offenbach.de/impfzentrum abzurufen.
Angeboten werden in Heusenstamm Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen für alle Personen ab fünf Jahren. Zusätzlich können alle berechtigten Personen eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten, unabhängig davon, wo sie vorhergehend geimpft wurden. Es stehen insgesamt vier Impfstoffe zur Verfügung: BionTech Junior für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren, BionTech ab zwölf Jahren, Novavax ab 18 Jahren und Moderna ab 30 Jahren. Mit allen Vakzinen sind zwei Impfungen für einen vollständigen Impfschutz notwendig. Mitzubringen sind ein Ausweisdokument sowie falls vorhanden die Krankenversicherungskarte und der Impfpass. Kinder und Jugendliche benötigen zusätzlich die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten.
Gesundheitsamt verschickt keine Isolationsverfügungen
Jede Person, bei der mit einem positiven Antigen- oder PCR-Test eine Corona-Infektion festgestellt wurde, muss in häusliche Isolation. Es ist egal, ob diese Person geimpft oder ungeimpft ist. Die Absonderungspflicht beginnt unmittelbar mit dem positiven Corona-Test, auch bei Tests mit Eigenanwendung, und dauert fünf Tage. Eine Freitestung ist nicht mehr notwendig. Wenn Krankheitssymptome aufgetreten sind, sollte die Isolation aber eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt. Das Gesundheitsamt verschickt keine gesonderte Isolationsverfügung, denn dies ist bereits in der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung geregelt. Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv-getesteten Personen müssen nicht mehr in Quarantäne. Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen von Infizierten wird dennoch empfohlen, mindestens fünf Tage ihre Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen.
www.familien-blickpunkt.de
Kommentare