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Corona: Sechs weitere Todesfälle gemeldet

von www.Familien-Blickpunkt.de am 29/01/2021 - 15:42 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Corona: Sechs weitere Todesfälle gemeldet

Bild des Virus vor einem DNA-Strang in dunkelrot.

Kreis Offenbach - Am Donnerstag hat das Gesundheitsamt sechs weitere Todesfälle nach einer SARS-CoV-2-Infektion gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen erhöht sich damit auf 351. Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 11.376 Personen. Innerhalb von 24 Stunden wurden 88 Neuinfektionen im Gesundheitsamt registriert, die sich alle 13 Kommunen im Kreisgebiet verteilen – Dietzenbach (8 Neuinfizierte), Dreieich (9), Egelsbach (4), Hainburg (1), Heusenstamm (5), Langen (13), Mainhausen (3), Mühlheim (12), Neu-Isenburg (9), Obertshausen (5), Rodgau (5), Rödermark (6) und Seligenstadt (8). Die Neuinfektionen von Bewohnenden von Alten- und Pflegeheimen begründen einen Großteil der neuen Fälle in Seligenstadt. Innerhalb der vergangenen 14 Tagen wurden 1.038 Menschen, die allen Altersklassen zuzuordnen sind, positiv getestet. Insgesamt zeigt sich die Infektionslage im Kreis Offenbach wie in der gesamten Rhein-Main-Region weiterhin sehr diffus.

Derzeit werden in den beiden Krankenhäusern im Kreis 91 an COVID-19 Erkrankte versorgt, zehn davon befinden sich in intensiv medizinischer Betreuung – entweder in ICU High care (Monitoring, invasive Beatmung, vollständige intensivmedizinische Therapiemöglichkeiten) oder ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung).

Die 7-Tage-Inzidenz nach dem Robert Koch-Institut liegt für den Kreis Offenbach bei 144,5. Das aktuelle Eskalationskonzept des Landes Hessen ermöglicht deutlich verschärfte Maßnahmen bereits in der fünften Stufe – bei einer Inzidenz von über 75, um das Ziel eine Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage bis Mitte Februar 2021 zu erreichen. Darunter fällt insbesondere eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, wenn die 7-Tages-Inzidenz ab dem 1. Februar 2021 über 100 liegt. Das Erreichen des Schwellenwertes über mehrere Tage hinweg ist keine Voraussetzung.

 

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