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Polizei mahnt: Vorbild auch beim Feiern sein!

von www.Familien-Blickpunkt.de am 07/02/2013 - 18:21 |

Themenfelder: Freizeitgestaltung, Leben und Gesellschaft

Polizei mahnt: Vorbild auch beim Feiern sein!

(ppsoh/hf) "Erwachsene sind Vorbilder - auch in der Faschingszeit", machte Polizeipräsident Roland Ullmann vor den "närrischen Tagen" deutlich und appellierte: "Bitte seien Sie sich dieser Verantwortung bewusst und zeigen den Jugendlichen, dass ausgelassenes Feiern nüchtern noch viel mehr Spaß macht!" Weiberfastnacht, das Faschingswochenende, der Rosenmontag und der Faschingsdienstag stehen vor der Tür - und damit bestimmt das besagte närrische Treiben mit fröhlichem und ausgelassenem Feiern in weiten Teilen des Landes wieder das Leben. Dabei spielt der Konsum alkoholischer Getränke viel zu oft eine nicht unwesentliche Rolle. Gute Stimmung und ausgelassenes Feiern, sei es auf einer Faschingsveranstaltung in der Halle oder einem Umzug, prägen seit jeher das Erscheinungsbild der "5. Jahreszeit". Viele Fastnachter, vor allem Kinder und Jugendliche, unterschätzen dabei die Auswirkungen der alkoholischen Getränke. Kampagnen und Webseiten wollen darüber aufklären, wie jedermann ohne das Risiko von zu viel Alkoholkonsum feiern kann.

Deshalb appelliert die Polizei an Veranstalter, Vereinsverantwortliche und Eltern, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen besondere Sorge zu tragen. Dabei sei vor allem auf die Altersgrenzen bei den Abgabeverboten von Alkohol und Tabakwaren zu achten:

- Alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

- Branntweinhaltige Getränke (unter anderem diverse Mixgetränke) dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben und der Verzehr gestattet werden.

"Wir wollen, dass den jungen Menschen der Spaß und die Freude am Feiern erhalten bleiben - und dass aus einem tollem Erlebnis kein Alptraum wird!", so Roland Ullmann. "Die tragende Rolle der Erziehungsverantwortlichen und der Veranstalter - als Vorbild für unsere Jugend - steht dabei im Mittelpunkt!"

Und die Polizei ist sich sicher, dass die Veranstalter von einem vorbildlichen Verhalten profitieren werden:

- Das Image der Veranstaltung in der Öffentlichkeit wird gesteigert.

- Die Berichterstattung in den Medien dürfte positiv ausfallen.

- Es gibt weniger Randale und Vandalismus.

- Alkoholbedingte Verkehrsunfälle werden vermieden.

- Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handeln nach den gesetzlichen Bestimmungen und setzen sich nicht der Gefahr der Strafverfolgung aus.

Umfangreiche Informationen zum Thema "Alkoholmissbrauch und Jugendschutz" bieten für Kinder, Jugendliche, Heranwachsende, Eltern, Lehrer, Veranstalter und Vereine, aber auch dem Handel und der Gastronomie, folgende Internetseiten:

www.polizei-beratung.de ("Jugendschutztrainer") www.polizei.hessen.de ("Hessen feiert friedliche Feste"; "Jugendliche und Alkohol") www.staygold.de www.netzwerk-gegen-Gewalt.de

Trotz vielfacher Warnungen und angekündigter Polizeikontrollen kommt es dennoch jedes Jahr zu Trunkenheitsfahrten im Straßenverkehr. Immer wieder setzen sich Narren unter Alkoholeinwirkung ans Steuer und gefährden damit sich, ihre Mitfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Außer Acht gelassen wird dabei aber auch, dass bei Fahrfehlern oder gar Unfällen schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille der Führerschein in Gefahr ist. Und für Führerscheinneulinge während der zweijährigen Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar generell die Null-Promille-Grenze. Daher sollte schon rechtzeitig vor Beginn einer Party, einer Faschingsveranstaltung oder eines Umzugs feststehen, wie jeder Einzelne sicher nach Hause kommt.

Die Polizei rät:

- Kümmern Sie sich schon vor Beginn der Feierlichkeit um eine Abholmöglichkeit.

- Bestimmen Sie spätestens zu Beginn einer Veranstaltung eine Person, die alkoholfrei bleibt und sich und die anderen sicher nach Hause bringt.

- Benutzen Sie für die Heimfahrt vom Veranstaltungsort öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi.

- Sorgen Sie notfalls für eine Übernachtungsmöglichkeit am Veranstaltungsort.

Zwei Tipps zum Schluss: Taschendiebe und Pkw-Aufbrecher sind auch zur Faschingszeit unterwegs. Achten Sie deshalb besonders bei Umzügen und Tanzveranstaltungen auf Ihre Geldbörsen und Wertgegenstände und verstauen Sie diese in den Innentaschen Ihrer Kleidung. Lassen Sie außerdem keine Wertsachen oder sonstige Gegenstände im Fahrzeug zurück.

"Sollten Sie alle unsere Hinweise beachten, dürften Ihnen Faschingstage bevorstehen, die keine bösen Überraschungen nach sich ziehen". In diesem Sinne wünschte der Polizeipräsident allen "Narren" tolle Tage.

www.familien-blickpunkt.de



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