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Familienminister Stefan Grüttner zum Rechtsanspruch Kinderbetreuung

von www.Familien-Blickpunkt.de am 17/07/2013 - 17:37 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Familienminister Stefan Grüttner zum Rechtsanspruch Kinderbetreuung

Wiesbaden (hsm) - Angesichts des ab dem 1. August 2013 bundesweit geltenden Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz hat der Hessische Familienminister Stefan Grüttner das Gespräch mit dem Hessischen Städtetag sowie dem Städte- und Gemeindebund gesucht und Informationsstellen für die Rückfragen von Eltern angeregt. „Wir haben in den letzten Jahren gemeinsam große Anstrengungen unternommen, um die Zahl der Plätze für unter Dreijährige in Hessen auszubauen. Wir haben durch die finanziellen Investitionen von Bund und Land sowie das große Engagement der Kommunen schon zum 24. Mai einen Versorgungsgrad von 35,1 Prozent mit 52.427 Plätzen aufweisen können“, so Grüttner. Das entspreche dem auf dem Krippengipfel in 2007 vereinbarten Grad von 35 Prozent ab dem 1. August. „Trotz dieser positiven Zahlen gehe ich davon aus, dass sich mit Eintritt des Rechtsanspruchs viele Eltern fragen, was das für sie konkret bedeutet. Um hier bestmöglich auf diese Fragen reagieren zu können, habe ich bei den Präsidenten des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes angeregt, Informationsstellen einzurichten, bspw. Infotelefone zentral bei den Spitzenverbänden oder auch dezentral bei den kreisfreien Städten und Gemeinden zu schalten“.

Die Initiative sei positiv aufgenommen worden, denn viele Eltern werden sich fragen, ob beide Elternteile arbeiten müssen, um Anspruch auf einen U3-Platz zu haben, welche Alternativen eine Kommune anbieten muss, die keine freien Krippenplätze hat oder ob eine Familie einen Platz bei einer Tagesmutter als Alternative akzeptieren muss u.v.m. „Wir waren uns einig, dass vor Ort auf diese Situation reagiert werden muss. Von Seiten des Hessischen Sozialministeriums habe ich inhaltlich unsere volle Unterstützung zugesagt, damit die Kommunen, die die Plätze in eigener Verantwortung zur Verfügung stellen und daher auch Fragen und Hilfeersuchen beantworten müssen, hier bestmöglichen Service für die Eltern anbieten können“, erläuterte der Familienminister abschließend.

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