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Vorsorge gegen die Geflügelgrippe

von www.Familien-Blickpunkt.de am 20/11/2016 - 09:22 |

Themenfelder: Leben und Gesellschaft

Vorsorge gegen die Geflügelgrippe

Kreis Offenbach - Auch wenn es in Hessen derzeit noch keine Fälle von Geflügelpest gibt, hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorsorgemaßnahmen für einige Landesteile verfügt. Davon sind auch Teile des Kreises Offenbach betroffen. Zum 21. November 2016 müssen in den gewässernahen Gebieten in Mühlheim, Seligenstadt, Hainburg und Mainhausen Aufstallungsmaßnahmen erfolgen, um Vögel, die betroffen sind, wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse, vor Ansteckung zu schützen und somit der Ausbreitung der Erkrankung vorzubeugen. Die betroffenen Gebiete sind der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen und sind im Internet unter www.kreis-offenbach.de/Tierseuchenbekämpfung veröffentlicht.

Ställe und Volieren müssen so gesichert sein, dass von außen nichts eindringen und kein Kontakt mit Wildvögeln stattfinden kann. Nicht erlaubt sind dort Börsen oder Märkte bei denen Geflügel angeboten wird und aus diesen Gebieten dürfen ebenfalls keine Vögel an entsprechenden Schauen teilnehmen.

Darüber hinaus findet ein Wildvogelmonitoring statt. Darum hat der Kreis Offenbach die Städte und Gemeinden sowie die Forstämter und Jagdpächter informiert, tote Vögel zur Untersuchung umgehend beim Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz abzugeben. Bürgerinnen und Bürger, die Vögel finden, können dies bei ihrer Gemeinde melden. Für Fragen steht der Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz unter Telefon 06074/8180-63900 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.

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