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Berufsbetreuer gesucht

von www.Familien-Blickpunkt.de am 28/10/2017 - 15:40 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Berufsbetreuer gesucht

Kreis Offenbach - Der Kreis Offenbach sucht Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter die gerne freiberuflich als Betreuer arbeiten wollen und bereits über Berufserfahrung, insbesondere mit psychisch erkrankten Menschen, verfügen. Denn die Anzahl der Betreuungsfälle hat in den vergangenen Jahren bundesweit zugenommen. Wurden 1995 noch 625.000 Menschen betreut, sind es heute bereits 1,3 Millionen – also fast doppelt so viele. Auch im Kreis Offenbach steigt der Bedarf an Betreuern. Hintergrund ist der Demografische Wandel. Immer mehr Menschen werden immer älter. Damit einher geht ein Anstieg der Zahl der Senioren, die nicht mehr für sich selber sorgen können. Aber auch Familienstrukturen lösen sich heute schneller auf.

„Berufsbetreuer übernehmen in unserer Gesellschaft daher eine verantwortungsvolle Aufgabe: Sie unterstützen und beraten Erwachsene, die im Leben nicht ohne fremde Hilfe zurechtkommen“, betont Landrat Oliver Quilling. „Diese Menschen sind psychisch krank, körperlich oder geistig behindert und in ihrer Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Sie können nicht selbst für ihre Angelegenheiten sorgen.“

In einem solchen Fall wenden sich oft Angehörige oder Nachbarn an die Betreuungsbehörde oder das Amtsgericht. Bevor eine Betreuung eingerichtet wird, muss ein ärztliches Gutachten erstellt und die Betroffenen von der Betreuungsbehörde angehört werden. Außerdem muss der zuständige Richter mit dem betroffenen Menschen sprechen – wenn möglich in seinem gewohnten Umfeld. Nach gründlicher Prüfung entscheidet das Gericht darüber, ob eine Betreuung eingerichtet wird und wer den Fall letztlich übernimmt.

Bei der Auswahl des Betreuers haben die Betroffenen ein Mitspracherecht. Der Betreuer unterstützt die betroffenen Menschen hinterher in rechtlichen Angelegenheiten oder handelt stellvertretend für sie, zum Beispiel durch Regelung der Finanzen, gegenüber Behörden oder wenn es um den Abschluss eines Mietvertrages oder die Einwilligung in eine ärztliche Behandlung geht.

Diese Regelung löste 1992 das Vormundschaftsrecht ab. Seitdem gibt es keine Entmündigungen mehr. Nach dem neuen Betreuungsrecht bleiben die Betroffenen geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Eine Betreuung wird zudem höchstens für sieben Jahre eingerichtet. Die Dauer hängt immer vom Einzelfall ab. Zudem kann die betreute Person jederzeit den Antrag stellen, die Betreuung aufzuheben. Im Regelfall findet nach Ablauf der ursprünglich festgelegten Betreuungszeit eine erneute Anhörung statt. Danach wird über eine Verlängerung oder die Aufhebung der Betreuung entschieden.

Quilling: „Aufgrund ihrer Einschränkungen finden sich die Betroffenen in ihrem Leben oft nicht mehr zurecht: Sie vereinsamen, bezahlen ihre Rechnungen nicht, verschulden sich oder versäumen Arzt- und Behördentermine.“ Die Betreuer unterstützen diese Menschen im Sinne eines „rechtlichen Managements auf Zeit“.

Rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland nutzen derzeit eine Betreuung. Im Kreis Offenbach benötigen derzeit 3.119 Bürger eine Betreuung, 1.123 davon durch einen Berufsbetreuer. Aktuell sind im Kreis 125 Berufsbetreuer tätig. „Diese Zahl wollen wir jetzt aufstocken. Daher werden wir in den nächsten Tagen an Universitäten und Hochschulen gehen und dort für die Berufsbetreuung werben“, macht Quilling abschließend deutlich. Die Aufgabe sei zwar anspruchsvoll, doch werde man Einsteigern erfahrene Kräfte zur Seite stellen und sie demensprechend unterstützen. Wer sich vorstellen kann als gesetzlicher Berufsbetreuer zu arbeiten, kann sich an den Kreis Offenbach wenden und sich unter der Telefonnummer 06074 8180-63780 über Voraussetzungen und Anforderungen näher informieren lassen.

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