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Modifiziertes Haushaltssicherungskonzept zum Doppelhaushalt 2017/2018 liegt vor
von www.Familien-Blickpunkt.de am 27/10/2017 - 12:16 |
Themenfelder: Leben und Gesellschaft
Kreis Offenbach - Der Kreis Offenbach hat sein Haushaltssicherungskonzept zum Doppelhaushalt 2017/2018 überarbeitet. Damit folgt er einer Auflage des Regierungspräsidiums in Darmstadt, die mit der Genehmigung des Haushaltes verbunden war. Präzisiert werden sollten die Aussagen darüber, wie die bestehenden Fehlbeträge konkret abgebaut werden können. „Dieser Abbaupfad liefert uns außerdem die Entscheidungsgrundlage für die Beteiligung an der Hessenkasse“, erklärt Landrat Oliver Quilling, „die seitens des Landes eingerichtet wird, um die Kommunen auch beim Abbau Kassenkredite zu unterstützen.“
Das Haushaltssicherungskonzept, das nach der Hessischen Gemeindehaushaltsverordnung verpflichtend ist, wenn kommunale Haushalte nicht ausgeglichen sind, wird im Kreis Offenbach seit 2005 erarbeitet und systematisch fortgeschrieben. Mit Beginn des Schutzschirmvertrags 2013 ist die Haushaltssicherung darauf ausgelegt, die geforderten Defizitgrenzen einzuhalten, so dass bis zum Jahr 2020 ein ausgeglichener Haushalt vorliegt. Dies ist bislang sehr gut gelungen. „Ohne der endgültigen Prüfung vorgreifen zu wollen, kann bereits jetzt als Ergebnis des Jahresabschlusses 2015 festgestellt werden“, ergänzt der Landrat, „dass das ordentliche Ergebnis ein Defizit von 19,4 Millionen Euro ausweist und damit um 12,5 Millionen Euro besser ist, als die Planung mit einem Fehlbetrag von ursprünglich 31,4 Millionen Euro. Das Schutzschirmziel von 25,2 Millionen Euro wurde um 4,8 Millionen Euro unterschritten.“ Wenn sich der Kreis Offenbach an der Hessenkasse beteiligen sollte, müssen zusätzlich jährlich nochmals 25 Euro pro Kopf (etwa 8,75 Millionen Euro) aufgebracht werden, eine große Kraftanstrengung mit Blick auf die seit 2005 erwirtschaftete Konsolidierungssumme von etwa 102 Millionen Euro.
Für 2018 kalkuliert der Kreis mit einem Mehraufkommen bei den Kreisschlüsselzuweisungen gegenüber der ursprünglichen Planung in Höhe von 2,5 Millionen Euro. Eine weitere Millionen Euro soll durch die Senkung des Personalkostenansatzes erzielt werden. Bei Inanspruchnahme der Hessenkasse reduzieren sich die Zinsaufwendungen um zwei Millionen Euro.
Um zusätzlich noch etwa 2 Millionen Euro aus dem laufenden Geschäft zu erwirtschaften, sind ebenfalls verschiedene Maßnahmen definiert. Geprüft werden mögliche Kostenreduzierungen im Rahmen der Digitalisierung. Dazu gehört die Einführung der elektronischen Akte im Bereich Ausländerwesen, die Einführung der elektronischen Rechnungssachbearbeitung, die Einführung des digitalen Bearbeitungsverfahrens von Bauanträgen sowie die Einführung des digitalen Postausgangs in der Vollstreckung. Erneut wird die Kostendeckung bei den Gebühren unter die Lupe genommen. Im Fokus steht darüber hinaus das Vertragscontrolling. Hier sollen mit Auslaufen der PPP-Verträge 2019 Kosteneinsparungen durch neue Vertragskonditionen überprüft werden. Darüber hinaus werden auch kleinere Maßnahmen wie beispielsweise die Möglichkeit der Erhöhung der Rückforderungsquote im Unterhaltsvorschuss oder die Veräußerung des ehemaligen Jugendhostels in Affhöllerbach ausgelotet.
Wenn diese Möglichkeiten alle ausgeschöpft sind und ein Zahlungsmitteldefizit verbleibt, muss die Kreisumlage erhöht werden. Da im Detail noch nicht bekannt ist, wie sich die Hessenkasse gestaltet, wird erst der Nachtrag erbringen, in welcher Größenordnung sich die Umlagenerhöhung 2018 tatsächlich bewegt. „Der Kreis Offenbach hat im jetzt auslaufenden Haushaltsjahr 2016 mit seiner Kreisumlage von 31,55 Prozent, einen der niedrigsten Hebesätze in Hessen“, führt der Landrat aus, „dies lässt sich vermutlich nicht mehr halten. Das breite Leistungsspektrum, was wir für die Kommunen zur Verfügung stellen, kann nur so finanziert werden. Da geht es auch nicht um überflüssige Dinge. Allein die Sozialaufwendungen in Höhe von 290,9 Millionen Euro 2017 machen mehr als die Hälfte und die Umlage für den LWV mit 66,5 Millionen Euro gut über 10 Prozent unseres Haushaltsvolumens aus.“
„Fakt ist, auch das dokumentiert das modifizierte Haushaltssicherungskonzept“, erklärt Landrat Oliver Quilling abschließend, „dass wir Stand jetzt in 2018 tatsächlich im Ergebnishaushalt einen Überschuss von insgesamt 13,9 Millionen Euro erwirtschaften. Damit wäre unser Haushalt ausgeglichen und der Schutzschirm mehr als erfüllt. Aber nach der geänderten Gemeindehaushaltsverordnung werden der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt untrennbar miteinander verknüpft. Das heißt ein ausgeglichener Haushalt ist erst dann erreicht, wenn beide Ansätze am Ende des Jahres ausgeglichen sind. Darum muss der Überschuss aus dem Ergebnishaushalt in den Finanzhaushalt fließen. Die dann noch verbleibende Lücke, aktuell rund 12 Millionen Euro, muss zwingend gedeckt werden. Mit dem jetzt vorliegenden Haushaltssicherungskonzept erfüllen wir die Auflage des Regierungspräsidenten in Hessen. Es obliegt dem Kreistag abschließend über dieses Papier zu entscheiden.“
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