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Der Ehevertrag: Das Wichtigste zusammengefasst

von www.Familien-Blickpunkt.de am 22/06/2018 - 10:50 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Der Ehevertrag: Das Wichtigste zusammengefasst

(BvDR/Laura Gosemann) Viele Heiratswillige entscheiden sich noch immer gegen die Erstellung eines Ehevertrags, da sie dies als unromantisch betrachten. Tatsächlich können hierdurch aber etwaige Probleme, die später womöglich bei finanziellen Fragen auftreten, vermieden werden. Einen Überblick zu den Regelungen im Ehevertrag lesen Sie im Folgenden.

Was steht im Ehevertrag?

Grundsätzlich werden im Ehevertrag Vereinbarungen zu Unterhaltszahlungen, zur Vermögensaufteilung sowie zur Altersvorsorge getroffen, sofern diese von den gesetzlichen Vorgaben abweichen sollen. In den meisten Fällen ist dies sinnvoll, da die geltenden Regelungen noch auf dem alten Modell von berufstätigem Ehemann und Hausfrau basieren.

Güterstand: Ohne Vorliegen eines Ehevertrags schreibt das Gesetz die Zugewinngemeinschaft vor, sodass der Partner, welcher innerhalb der Ehe einen größeren Vermögenszugewinn hatte, die Hälfte der Differenz an den Gatten abzugeben hat.

Unterhalt: Die Unterhaltsansprüche richten sich grundsätzlich nach der Vermögenslage der Ehepartner. In einem Ehevertrag können aber beispielsweise Höchstbeträge für entstehende Unterhaltszahlungen festgelegt oder auch die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erweitert werden.

Altersvorsorge: Hier sieht das Gesetz eine hälftige Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften vor. Einmalige Kapitalzahlungen, zum Beispiel aus Lebensversicherungen, werden nicht berücksichtigt. Gegebenenfalls kann diese Teilung zu Ungerechtigkeiten führen, welche durch eine gesonderte Regelung im Ehevertrag verhindert werden.

Für wen ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Grundsätzlich kann ein Ehevertrag für jeden sinnvoll sein, der spezifische Wünsche für den Fall einer möglichen Scheidung hat. Hierbei sollte allerdings geprüft werden, ob diese auch rechtswirksam sind. Für einige Personengruppen wird das Aufsetzen eines solchen Kontrakts aber besonders empfohlen:

Beide Ehegatten haben keinen Kinderwunsch sowie ihre jeweilige Berufsfindung ist bereits abgeschlossen: Sind die Partner finanziell voneinander unabhängig, ist der im Gesetz vorgesehene Versorgungsausgleich ebenso wie der Zugewinnausgleich nicht zwingend notwendig. Kommt es tatsächlich zu einer Scheidung und wollen sich die Gatten ohne jegliche finanzielle Forderungen trennen, ist es sinnvoll, dies in einem Ehevertrag festzuhalten.

Die Ehegatten besitzen verschiedene Nationalitäten oder leben im Ausland: Wenngleich in Deutschland gilt, dass bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten das Recht des Aufenthaltslandes greift, wird dies in anderen Nationen teilweise anders gehandhabt. Aus diesem Grund ist es ratsam, in einem Ehevertrag festzuhalten, welches Recht bei einer Scheidung berücksichtigt werden soll. Dies betrifft daher sowohl deutsche Paare, die im Ausland wohnen, als auch hierzulande lebende Partner mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten.

Es liegt eine Diskrepanz-Ehe vor: Hiervon spricht man, wenn ein Ehegatte über ein wesentlich größeres Vermögen verfügt als der andere. Möchte Ersterer verhindern, dass er nur seines Geldes wegen geheiratet wird, sollte er darauf bestehen, einen Ehevertrag aufzusetzen.

Mindestens einer der Ehegatten ist ein Unternehmer: Hat sich ein Partner selbstständig gemacht, profitiert der andere bei einer Trennung oder auch im Todesfall von dem jeweiligen Betriebsvermögen. Dadurch, dass bei der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft die Hälfte der Vermögensdifferenz abgegeben werden muss und die Firma zum Vermögen hinzuzählt, kann diese im Anschluss vor finanziellen Schwierigkeiten stehen. Ein Ehevertrag, in dem das Betriebsvermögen ausgeschlossen wird, kann das Überleben des Unternehmens sichern.

Weiterführende Informationen zum Ehevertrag – zum Beispiel welche Kosten hierfür entstehen sowie ein kostenloses Musterexemplar – finden Sie auf der Ratgeberseite vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. (www.ehevertrag.org)

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