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Reiserückkehrer müssen sich nach wie vor nicht beim Gesundheitsamt melden

von www.Familien-Blickpunkt.de am 21/10/2020 - 14:52 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Reiserückkehrer müssen sich nach wie vor nicht beim Gesundheitsamt melden

Ein pinker Koffer am Strand - Viren in der Luft.

Kreis Offenbach - Das Gesundheitsamt des Kreises Offenbach informiert, dass aktuell noch die bislang bestehende gesetzliche Regelung gilt. Demnach sind Reiserückkehrer, die vor ihrer Einreise in einem ausländischen Risikogebiet waren, gesetzlich verpflichtet, direkt nach Einreise für 14 Tage zu Hause in Quarantäne zu bleiben und sich selbst um einen PCR-Test zu kümmern. Für diejenigen, die ein negatives PCR-Testergebnis erhalten, ist die Quarantäne sofort beendet. Dieses Ergebnis muss 14 Tage aufbewahrt werden. Negativ getestete Personen müssen sich weder beim Gesundheitsamt melden noch den Test an das Gesundheitsamt schicken. Nur wer innerhalb der 14 Tage Corona-Symptome entwickelt, muss sich sofort beim Gesundheitsamt melden.

Die vom Land Hessen am Wochenanfang verkündete Neuregelung tritt erst zum 8. November 2020 in Kraft.

 

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