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Corona: 40 Menschen müssen im Krankenhaus versorgt werden

von www.Familien-Blickpunkt.de am 17/03/2021 - 15:11 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Corona: 40 Menschen müssen im Krankenhaus versorgt werden

Bild des Virus vor einem DNA-Strang in dunkelrot.

Kreis Offenbach - Das Gesundheitsamt hat einen Todesfall nach einer SARS-CoV-2-Infektion am Dienstag gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen steigt auf insgesamt 453. Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 13.229 Personen. Innerhalb von 24 Stunden wurden 16 Neuinfektionen im Gesundheitsamt registriert, die sich auf neun der 13 Kommunen im Kreisgebiet verteilen – Dietzenbach (3 Neuinfizierte), Dreieich (1), Heusenstamm (1), Langen (1), Mühlheim (3), Neu-Isenburg (1), Rodgau (4), Rödermark (1) und Seligenstadt (1). Innerhalb der vergangenen 14 Tage wurden 720 Menschen im Kreis, die allen Altersklassen zuzuordnen sind, positiv getestet. Insgesamt zeigt sich die Infektionslage wie in der gesamten Rhein-Main-Region weiterhin sehr diffus.

Aufgrund des Kontaktes zu positiv getesteten Personen befinden sich Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen eins in Quarantäne. Betroffen sind die Albert-Schweitzer-Schule in Langen sowie die Carl-Orff-Schule und die Geschwister-Scholl-Schule, beide in Rodgau.

Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit 40 an COVID-19 Erkrankte, wovon sich zehn in intensiv medizinischer Betreuung – entweder in ICU High care (Monitoring, invasive Beatmung, vollständige intensivmedizinische Therapiemöglichkeiten) oder ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung) – befinden.

Die 7-Tage-Inzidenz nach dem Robert Koch-Institut liegt für den Kreis Offenbach bei 125,1. Weiterhin gilt auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Kreisgebiet ein ganztägiges Alkoholverbot sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Offenbach wurde verlängert und gilt analog zur Landesverordnung bis zum 28. März 2021. Dieser Schritt ist notwendig, um die Landesvorgaben der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung), die selbst bis zum 28. März 2021 verlängert wurde, zu konkretisieren. Karten, die eine praktische Übersicht über die betroffenen Bereiche bieten, sind unter www.kreis-offenbach.de/alkoholverbot beziehungsweise unter www.kreis-offenbach.de/maskenpflicht abrufbar. Seit 8. März 2021 ist die landesweite Inzidenz maßgeblich für Lockerungen. Diese liegt aktuell bei 89,1.

 

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