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Land hebt Deckelung der Zahl der Schulplätze in der Altenpflegeausbildung auf

von www.Familien-Blickpunkt.de am 17/07/2012 - 14:22 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Land hebt Deckelung der Zahl der Schulplätze in der Altenpflegeausbildung auf

Wiesbaden (hsm) - Das Land Hessen hebt zum Schuljahr 2012/2013 die Deckelung der Zahl der Schulplätze in der Altenpflegeausbildung auf. „Mit der veröffentlichten Änderung der Altenpflegeverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen können wir nun im kommenden Schuljahr allen Bewerberinnen und Bewerbern, die Altenpflegerin oder Altenpfleger werden möchten, einen Schulplatz zur Verfügung stellen“, kündigte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner in Wiesbaden an. Die Nachfrage nach Berufen im pflegerischen Bereich werde immer größer, so dass die Hessische Landesregierung hier ein Zeichen setze und sich mit der Aufhebung der Deckelung der Schulplatzförderung sowohl für die älteren Menschen und eine sichere Pflege als auch für die jungen Menschen und ihre Aussichten auf einen gesicherten Arbeitsplatz einsetze, erklärte Grüttner. „Damit stellen wir zusätzlich wichtige Weichen, um dem Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegen zu wirken und zu einer Entlastung der Pflegenden sowohl im stationären als auch im häuslichen Bereich beizutragen.“

Das Land stelle im Jahr 2012 mit rund 16 Millionen Euro für die Schulplatzförderung bereits mehr Mittel als jemals zuvor zur Verfügung und werde die Mittel, die zur Erhöhung der Platzzahl im Schuljahr 2012/2013 notwendig werden, ebenfalls bereit stellen. Die Hessische Landesregierung hatte bereits im letzten Jahr die Zahl der Schulplätze von 3.500 auf 4.000 Plätze angehoben. „Nun haben wir uns dazu entschlossen, die Begrenzung der Zahl der durch das Land geförderten Schulplätze aufzuheben“, hob der Sozialminister hervor. Man habe sich zu 3 diesem Schritt entschlossen, da für das kommende Schuljahr bereits so viele Anträge auf Schulplatzförderung vorlagen, dass die 4.000 möglichen Plätze überschritten worden wären. Nun habe jede Bewerberin und jeder Bewerber die Möglichkeit einen durch das Land geförderten Schulplatz zu erhalten.

Die Schulplätze in der Altenpflegeausbildung werden auch weiterhin durch das Land mit einer Pauschale von durchschnittlich 320 Euro pro Ausbildungsmonat gefördert. „Mit dieser Pauschale liegt Hessen im Vergleich mit den anderen Bundesländern im guten Mittelfeld“, so der Sozialminister weiter.

Die Hessische Landesregierung mache mit der Aufhebung der Deckelung der Zahl der Schulplätze einen weiteren wichtigen Schritt, um dem drohenden Fachkräftemangel in der Altenpflege zu begegnen. „Mit dieser wichtigen und zukunftweisenden Entscheidung stellen wir die Weichen für die aktive Bekämpfung des Fachkräftemangels im Pflegebereich“, unterstrich Sozialminister Grüttner. Gleichzeitig lobte er die Ausbildungseinrichtungen, die bereits jetzt eine hohe Zahl an Ausbildungsplätzen bereit hielten.

Neben der Änderung der Altenpflegeverordnung und der damit einhergehenden Aufhebung der Deckelung der geförderten Schulplätze werde das Hessische Altenpflegegesetz, das bis zum 31. Dezember 2012 befristet ist, novelliert und den neuen Bedürfnissen und Herausforderungen im Bereich der Pflege angepasst. „Wir planen, durch die Änderung des Hessischen Altenpflegegesetzes die Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen zu erleichtern, Berufserfahrungen in der Pflege auf die Altenpflegehelferausbildung anrechenbar zu machen sowie die Möglichkeiten zu schaffen, neue Ausbildungskonzepte zur Nachqualifizierung und Erschließung neuer Zielgruppen zu erproben“, hob Sozialminister Grüttner hervor.

Darüber hinaus setze sich das Land Hessen im Rahmen der Debatten zur Pflegereform und zur Einführung einer bundesrechtlich geregelten gemeinsamen Ausbildung in der Kranken- und Altenpflege dafür ein, dass die Refinanzierungsbedingungen für die Kosten der Ausbildung auf solide und mit der Krankenpflege vergleichbare Säulen gestellt werden, kündigte der Sozialminister an. „Angesichts der nationalen Herausforderung, die mit dem steigenden Fachkraftbedarf verbunden ist, können die Kosten für die notwendige Ausweitung der Ausbildungskapazitäten nicht einseitig von den Ländern und Leistungserbringern sowie den Patientinnen und Patienten getragen werden. Der Bund sollte im Rahmen der Pflegeversicherungsreform die Einführung einer Finanzierungsregelung für die Altenpflegeausbildung prüfen.“

Außerdem initiiere die Hessische Landesregierung gemeinsam mit der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit einen Modellversuch, in dem Fachkräfte aus dem europäischen Ausland für den Pflegesektor in Hessen angeworben werden sollen, kündigte Grüttner abschließend an.

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