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Familienfeier ohne Reue
von www.Familien-Blickpunkt.de am 26/08/2020 - 17:21 |
Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft
Kreis Offenbach - In dieser Woche verzeichnet das Gesundheitsamt des Kreises Offenbach vermehrt positive Tests auf Corona-Virus SARS-CoV-2 bei Personen, die zuvor eine Familienfeier besucht haben. Da in den kommenden Wochen neben Geburtstagsfeiern und Hochzeiten auch die Nachholtermine für die im Frühjahr ausgefallenen Kommunionen und Konfirmationen anstehen sowie immer auch Beerdigungen mit bis zu 250 Trauergästen stattfinden, informiert das Gesundheitsamt des Kreises Offenbach über die aktuellen Regelungen:
Private Veranstaltungen mit mehreren Personen sind grundsätzlich möglich. Wer sich im privaten Bereich, beispielsweise in der Wohnung oder im Garten, trifft, sollte den Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände einhalten. Persönliche Nahkontakte, beispielsweise Händeschütteln oder Umarmungen, sind zu vermeiden und die Hygieneregeln mit Händewaschen sowie der Husten- und Nies-Etikette sollten eingehalten werden.
Bei größeren Zusammenkünften, bei denen aufgrund der Zahl der teilnehmenden Personen sowie der räumlichen Gegebenheiten davon auszugehen ist, dass die Hygiene- und Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, unterliegen auch private Veranstaltungen den Regeln für Veranstaltungen:
- Es muss ein Hygienekonzept vorliegen und es muss Aushänge zu Abstands- und Hygieneregeln geben.
- Der Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände muss sichergestellt werden.
- Die Personenanzahl ist entsprechend anhand der Quadratmeter des Veranstaltungsortes zu begrenzen. Pro Person müssen drei Quadratmeter zur Verfügung stehen.
- Persönliche Nahkontakte sind zu vermeiden.
- Hygieneregeln sollten eingehalten werden. Die Veranstaltungsräume sollten regelmäßig intensiv gelüftet werden, Veranstaltungen im Freien sollten bevorzugt werden.
- Es muss eine Teilnehmerliste mit Kontaktdaten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen geführt werden.
Maximal 250 Personen dürfen derzeit an der Feier teilnehmen.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln durch die Gäste trägt der Gastgeber.
www.familien-blickpunkt.de
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