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Jobsuche mit Nebenfolgen
von www.Familien-Blickpunkt.de am 29/06/2013 - 15:28 |
Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft
(ppsoh) - Das Internetkommissariat ZK 50 des Polizeipräsidiums Südosthessen warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche. Interessierte Bürger die sich im Internet auf die Suche nach einem Nebenverdienst machen, sollten hierbei besonders aufmerksam sein.
Nach einer Internetrecherche und Kontaktaufnahme mit den vermeintlichen Firmen erhalten derzeit viele Betroffene per Email Angebote für einen angeblich lukrativen Nebenverdienst. Der vermeintliche Arbeitgeber stellt sich dabei als Anbieter von sogenannten E-Books dar, der weitere engagierte Mitarbeiter sucht. Dabei soll im Einscannen von Büchern der attraktive Nebenverdienst bestehen, wobei hierfür meist mit mindestens 20 Euro Stundenlohn geworben wird. Zuvor müssen die zukünftigen "Mitarbeiter" jedoch noch ein für diese Tätigkeit hochwertiges, professionelles Scannergerät erwerben, für dessen Beschaffung ein vierstelliger Eurobetrag fällig wird.
Der Kaufpreis des Scanners wird hierbei von dem angeblichen Arbeitgeber "vorgestreckt" und zunächst auf das Konto der neuen "Mitarbeiter" überwiesen. Der erhaltene Betrag soll nun in bar abgehoben werden und mit einem Transferdienstleister an den vermeintlichen Verkäufer der Scannergeräte versendet werden.
Was die gutgläubigen Arbeitnehmer, die bisher diesen Anweisungen folgten, jedoch nicht wussten: Das Geld stammt nicht vom vermeintlichen Arbeitgeber, sondern von ahnungslosen Mitbürgern, denen das Geld zuvor mittels Betruges im Online-Banking ("Phishing") vom Konto abgeräumt wurde.
Das überwiesene Geld wird natürlich nicht an einen Lieferanten von Scannergeräten geschickt, sondern es landet in den Händen der eigentlichen Betrüger, die zumeist im Ausland sitzen und dort nur noch sehr schwer zu fassen sind. Durch die Nutzung von Finanzdienstleistungsunternehmen, die in Minutenschnelle die Gelder transferieren, besteht zudem keine Möglichkeit mehr, diese Beträge zurück zu holen.
Für die angeworbenen Mitarbeiter, die sich solche aus Betrugsstraftaten stammende Beträge auf ihr Konto überweisen lassen und weiterleiten, können die Konsequenzen erheblich sein. Neben einer Strafanzeige wegen des Verdachtes der Geldwäsche kommen hier auch noch vierstellige Schadensersatzforderung der geschädigten Banken oder Kontoinhaber dazu, sollte das Geld tatsächlich leichtfertig weiter transferiert worden sein.
Daher empfiehlt die Polizei: Seien Sie misstrauisch und prüfen Sie Jobangebote grundsätzlich genau. Die Gewinnung von sogenannten "Finanzagenten" zur Verschleierung von Geldströmen ist nicht neu, aber die Betrüger lassen sich immer wieder neue Varianten einfallen, wie das vorgegebene Beispiel zeigt.
Für Hinweise oder Rückfragen stehen das Internetkommissariat in Dreieich, Tel. 06103/5066-608, oder Herr Wortmann, Internetprävention, Tel. 069/8098-1229, als Ansprechpartner zur Verfügung.
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