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Knallerorgien ohne Verluste

von www.Familien-Blickpunkt.de am 29/12/2010 - 11:19 |

Themenfelder: Freizeitgestaltung

Knallerorgien ohne Verluste

Heute startet der alljährliche Feuerwerksverkauf. Das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht ist jedes Jahr ein aufregendes Ereignis. Es soll aber nicht zum Albtraum werden. Der leichtsinnige oder unsachgemäße Umgang mit Böllern und Raketen ist gefährlich, denn in jedem Feuerwerksartikel befindet sich Sprengstoff. Häufig wird die Wirkung der explosiven Stoffe in den Feuerwerkskörpern unterschätzt. Auch in ausgelassener Feierlaune sollte jeder daran denken, sorgfältig mit den Knallkörpern umzugehen und die Benutzungshinweise zu beachten. Schon beim Kauf sollten nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper erworben werden.

Beim Kauf sollte immer darauf geachtet werden, dass die Feuerwerkskörper mit dem CE-Zeichen und einer Registrierungsnummer bzw. mit dem Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versehen sind. Diese ist für die Prüfung und Zulassung pyrotechnischer Gegenstände, also auch aller Feuerwerkskörper, zuständig, die in der Silvesternacht in die Luft geschossen werden. Nur solche gelten beim bestimmungsgemäßen Einsatz als handhabungssicher. Vorsicht ist geboten bei preiswerten Knallern, die schwarz auf der Straße oder auf Flohmärkten verkauft werden und zumeist aus Osteuropa oder Fernost stammen.

Feuerwerkskörper werden aber nicht nur zum Vergnügen eingesetzt, sondern auch bewusst zum Erschrecken von Personen. Ein möglicher unglücklicher Ausgang wird häufig nicht bedacht. Nicht selten kommt es neben Sachschäden zu erheblichen Körperverletzungen wie Verbrennungen, Abschürfungen, Perforation des Trommelfells oder sogar zur Erblindung, der Abtrennung von Gliedmaßen und Todesfällen. Derartige Experimente mit explosiven Stoffen sind eine häufige Unfallquelle.

Folgende Sicherheitsaspekte sollten beim „Knallern“ berücksichtigt werden:

Vor der Verwendung muss stets die Gebrauchsanweisung des Herstellers beachtet werden. Die Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (bzw. Klasse II) dürfen nur im Freien und in einem sicheren Abstand gezündet und sollen niemals in den Händen behalten werden. Raketen nicht vom Balkon aus entzünden und auch niemals von oben herab fallen lassen. Sie sollten stets aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden. Kinder und Jugendliche niemals bei der „Knallerei“ unbeaufsichtigt lassen. Abstand von Feuerwerkskörpern ist die wichtigste Sicherheitsmaßnahme. Auf keinen Fall sollten Blindgänger noch einmal gezündet werden. Höchste Explosionsgefahr besteht beim Trocknen oder Aufwärmen von Blindgängern. Kein „Böllern“ unter Alkoholeinfluss. Haustiere sollten zum Schutz vor unberechenbaren Schreckreaktionen in der Silvesternacht am besten in der Wohnung oder im Haus bleiben.

Das Informationsblatt für den Einzelhandel kann auch im Internet unter www.sozialministerium.hessen.de in der Rubrik Arbeitsschutz abgerufen werden. 

 

 



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