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Stellungnahme

von www.Familien-Blickpunkt.de am 01/08/2020 - 15:02 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Stellungnahme

Bild des Corona-Virus vor einem DNA-Strang.

Stellungnahme des Kreises Offenbach zur Pressemitteilung von "Familien in der Krise", 29. Juli 2020, bezugnehmend auf die Quarantäneverfügungen anlässlich eines bestägtigten COVID-19-Falls in der Kita Schulstraße in Dreieich.

Kreis Offenbach - Der Kreis Offenbach nimmt die Sorgen von „Familien in der Krise“ und die anderer Eltern sehr ernst. Das Wohl der Kinder liegt auch uns sehr am Herzen.

Es steht außer Frage, dass eine behördlich angeordnete Quarantäne Familien in eine Ausnahmesituation versetzt – organisatorisch, aber beispielsweise genauso auch emotional. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Gesundheitsamts tun alles dafür, den Eltern so gut es geht durch diese Zeit zu helfen. Auch im Fall der Kita Schulstraße in Dreieich (in dem rund 60 Kinder und Erwachsene als Kontaktperson I ermittelt wurden) gibt es jedoch zwei Ebenen zu beachten und in Balance zu bringen.

Für die Arbeit des Gesundheitsamtes ist in diesem Zusammenhang das Infektionsschutzgesetz maßgebend. Es enthält als Kernaufgabe, die Ausbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern. Dabei macht der (Bundes-)Gesetzgeber keinen Unterschied bei den davon betroffenen Personen. Erwachsene, Jugendliche, Kinder, Menschen mit und ohne Vorerkrankungen, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen – für sie alle gelten die gleichen Vorgaben. Die formelle Anordnung des Gesundheitsamtes zur Quarantäne enthält, auf dieser Grundlage, deshalb die zur Ausbreitungsverhinderung zu ergreifenden Maßnahmen. Die von „Familien in der Krise“ erwähnte Isolierungs-Passage ist ein Teil dieser allgemeinhin geltenden Vorgaben für Kontaktpersonen I, wie sie im übrigen auch das Robert-Koch-Institut vorsieht, und bildet die eingangs erwähnte erste Ebene.

Sie ist auf der zweiten Ebene allerdings mit der Lebenswirklichkeit der Betroffenen in Einklang zu bringen, auf die auch „Familien in der Krise“ sich bezieht. Aus diesem Grund wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamts stets während des Erstgesprächs mit den Betroffenen jeweils individuell geklärt, was von den gesetzlichen Vorgaben im Einzelfall während der Quarantäne umsetzbar ist. Dabei spielen die unterschiedlichsten Faktoren eine Rolle, angefangen schon allein bei den gegebenen räumlichen Wohnverhältnissen. In Bezug auf die Kita-Kinder wird die Situation selbstverständlich an dieser Stelle auch alters- und entwicklungsgerecht betrachtet. Es geht also keineswegs darum, (Klein)Kinder von ihren Eltern und Geschwistern einfach komplett zu trennen, sondern – wo möglich und vertretbar – Alternativen im täglichen Umgang miteinander zu finden. Ein ganz einfaches Beispiel: Natürlich kann eine Mutter von zwei kleinen Kindern, von denen eines als Kontaktperson I unter behördlicher Quarantäne steht, den beiden gern etwas Vorlesen. Allerdings kann an dieser Stelle überlegt werden, ob sich beide Kinder während dieser Zeit wirklich für eine Stunde ins gleiche Bett kuscheln müssen.

Die Beschäftigten des Gesundheitsamts rufen alle unter Quarantäne stehenden Personen beziehungsweise im Fall der Kita-Kinder deren Familien täglich (am Wochenende stichprobenartig) während der Quarantänezeit an, so dass jederzeit in dieser individuellen Beratung die Möglichkeit besteht, anstehende Probleme zu erörtern und gemeinsam Lösungen zu finden. Es bleibt also festzuhalten, dass es in jedem Einzelfall immer eine Abwägung zwischen dem Willen des Gesetzgebers und der tatsächlich möglichen Umsetzung gibt.

Das Jugendamt des Kreises Offenbach trägt dieses Vorgehen mit. Alle Beteiligten arbeiten gemeinsam daran, die Balance zwischen Gesundheitsfürsorge (Kindeswohl) und dem seelischen Wohl der Kinder in dieser besonderen Situation, die durch die Corona-Pandemie entstanden ist, für jede Familie zu finden. Die Einschätzung von „Familien in der Krise“, dass eine „akute Kindeswohlgefährdung“ vorläge, teilt das Jugendamt aus den genannten Gründen nicht.

Von den erhobenen Einschüchterungsvorwürfen, die „Familien in der Krise“ in ihrer Pressemitteilung vom 29. Juli 2020 gegenüber dem Gesundheitsamt erhebt, distanziert sich der Kreis Offenbach in vollem Umfang. Ein mögliches Zwangsgeld, das im Übrigen das mildeste aller Zwangsmittel darstellt, muss als mögliche Rechtsfolge zunächst angedroht werden, um gegebenenfalls auch festgesetzt werden zu können. Daher ist der entsprechende Absatz in derartigen Schreiben üblich und rechtlich auch notwendig. Das gilt auch für die übrigen Hinweise zu weitergehenden Maßnahmen. Es bezieht sich nur auf die eigentliche Verfügung, also die der Quarantäne. Familien in der Krise liegt diesbezüglich scheinbar ein Missverständnis vor. Die Quarantäneverfügung beinhaltet, dass das Kind die Wohnung (beziehungsweise das Grundstück, wenn zum Beispiel ein Garten vorhanden ist) nicht verlassen darf und Kontakte zu Besuchern und den Haushaltsmitgliedern auf das notwendigste Minimum beschränken soll. Natürlich dürfen und sollen sich die Eltern weiter vollumfänglich und altersgerecht um das Kind kümmern. Wie bereits beschrieben, geht es darum, wo möglich und vertretbar, Alternativen im täglichen Umgang miteinander zu finden. Gemeint sind zum Beispiel übermäßige Kontakte zu den Geschwistern – wenn umsetzbar – zu vermeiden. Diesen Umstand erklären die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts auch bei Bedarf während der täglichen Gespräche mit den betroffenen Familien und versuchen so, dahingehend Ängste abzubauen.

 

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