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Vertrauliche Geburt wird durch Gesetz möglich

von www.Familien-Blickpunkt.de am 15/07/2013 - 09:08 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Vertrauliche Geburt wird durch Gesetz möglich

Staatssekretärin Petra Müller-Klepper: „Schutz für Mutter und Kind – Rechtssicherheit für Klinikpersonal“

Wiesbaden (hsm) - Schwangere in Not können künftig unter Wahrung ihrer Anonymität in einer Klinik entbinden. Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen Hessens das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt beschlossen, das damit nach der Entscheidung im Kabinett und Bundestag die letzte Hürde genommen hat und in Kraft treten kann. Petra Müller-Klepper, Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium, bewertete die hiermit erzielte Legalisierung der vertraulichen Geburt als wichtigen und überfälligen Schritt zum Ausbau und zur Verbesserung des Hilfesystems für Frauen in Not. „Nach langjährigem Fordern und Ringen und mehreren erfolglosen Anläufen wird dieser Vorschlag der Hessischen Landesregierung endlich in die Tat umgesetzt.“ Hessen habe sich auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass ein Konsens gefunden und das Gesetz noch in der zu Ende gehenden Legislaturperiode verabschiedet werde.

„Im Vordergrund steht die Hilfe für Frauen, die sich in einer akuten Notlage befinden. Sie können, auch wenn sie ihre Identität nicht preisgeben wollen, die Geburtshilfe in Anspruch nehmen. Für die betroffenen Frauen und Kinder, die sich in einer ernsten Situation befinden, kann auf diese Weise ein hohes gesundheitliches Risiko vermieden werden und die Geburt unter menschenwürdigen Umständen stattfinden“, erklärte die Familienpolitikerin. Mit dem Gesetz zur vertraulichen Geburt werde Frauen in Not Hilfe angeboten, die ansonsten in ihrer Verzweiflung sich selbst und das Kind gefährden würden. „Mutter und Kind werden geschützt.“

Die Regelung schaffe zudem Rechtssicherheit für das Klinikpersonal und alle weiteren Personen, die Hilfe leisten. „Anonyme Geburten werden bereits in einigen Krankenhäusern - auch in Hessen – im Interesse der betroffenen Frauen und Kinder praktiziert. Doch all dies hat bisher in einer gesetzlichen Grauzone stattgefunden“, so die Staatssekretärin.

Darüber hinaus soll es für das Kind möglich werden, zu erfahren, wer seine Mutter ist, so dass auch seine Interessen deutlich besser gewahrt werden als bei den bestehenden Angeboten der anonymen Kindesabgabe und Babyklappen. Die Daten der Mutter werden vertraulich in einem Herkunftsnachweis erfasst, der jedoch mindestens bis zum 16. Geburtstag des Kindes unter Verschluss bleibt. Auch dann kann die Mutter der Herausgabe der Daten widersprechen, die Entscheidung darüber liegt beim Familiengericht.

„Für die gesetzliche Regelung, die das ungeborene Leben schützt und die medizinische Versorgung von Mutter und Kind gewährleistet, gibt es einen dringenden Bedarf“, betonte Petra Müller-Klepper. Die Studie „Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland“ des Deutschen Jugendinstituts habe belegt, dass es schwierig sei, Frauen in dieser belastenden Situation zu erreichen. Die Zusicherung der Anonymität für eine bestimmte Dauer sei von entscheidender Bedeutung, damit Hilfe überhaupt angenommen werde.

Die vertrauliche Geburt sei kein Patentrezept, um Kindesaussetzungen und Kindestötungen zu verhindern, sondern ergänzender Bestandteil eines ganzheitlichen Hilfeangebotes. „Es geht um Hilfe in einer lebensbedrohlichen Ausnahmesituation für Frauen, die von den üblichen Beratungsangeboten nicht erreicht werden“, stellte Petra Müller-Klepper klar. „Hier brauchen wir einen anderen, möglichst niedrig schwelligen Zugang zu professioneller Hilfe.“ Hinter dem Gesetzentwurf stehe eine schwierige Rechtsgüterabwägung zwischen der existenziellen Notlage der Schwangeren, einer Geburt unter ärztlicher Begleitung und dem Recht des Kindes auf Herkunft.

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