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Was tun bei einem positiven Test?

von www.Familien-Blickpunkt.de am 13/01/2022 - 16:46 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Was tun bei einem positiven Test?

Zwei Schnelltests liegen nebeneinander auf einem Tisch.

Kreis Offenbach - Im Falle eines positiven Corona-Tests herrscht oft Verunsicherung. Deswegen informiert das Gesundheitsamt des Kreises Offenbach über die richtige Vorgehensweise bei einem positiven Testergebnis.

Jede Person, bei der mit einem Antigen- oder PCR-Test eine Corona-Infektion festgestellt wurde, muss in häusliche Quarantäne. Es ist egal, ob diese Person geimpft oder ungeimpft ist. Die Quarantänepflicht beginnt unmittelbar mit dem positiven Corona-Test. Dies gilt auch für die Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung. Es ist keine gesonderte Quarantäne-Verfügung des Gesundheitsamts notwendig, denn dies ist bereits in der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung geregelt. Die Quarantäne beginnt direkt nach Erhalt des Testergebnisses und dauert 14 Tage.

Nach einem positiven Antigen-Test muss die Infektion per PCR-Test bestätigt werden. Um diese Testung vorzunehmen, darf die Quarantäne unterbrochen werden. Ist der PCR-Test negativ, endet die Quarantäne.

Was ist mit Kontaktpersonen?

Wer mit einer positiv getesteten Person im Haushalt lebt, muss ebenfalls automatisch für zehn Tage in Quarantäne. Auch in diesem Fall ist keine Quarantäne-Verfügung des Gesundheitsamts notwendig. Für dringende Erledigungen, wie beispielsweise Einkäufe, dürfen Haushaltsangehörige die Quarantäne kurz unterbrechen. Geimpfte und genesene Haushaltsangehörige, die Symptome haben, müssen sich unmittelbar testen lassen. Geimpfte und genesene Haushaltsangehörige, die keine Symptome haben, müssen nicht in Quarantäne. Ihnen wird empfohlen, regelmäßig sich zu testen.

Darüber hinaus empfiehlt das Gesundheitsamt allen positiv getesteten Personen, ihre engen Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushaltes umgehend über die Infektion zu informieren. Diese sollten sich regelmäßig einem Test unterziehen.

Ist ein vorzeitiges Ende der Quarantäne möglich?

Geimpfte oder genesene Personen, die sich infiziert haben, aber keine Symptome zeigen, können sich am fünften Tag mit PCR-Test freitesten, Kinder, die Kindertagesstätten oder Schulen besuchen, am siebten Tag. Ungeimpfte Kontaktpersonen (das betrifft auch die Haushaltsangehörigen) können sich am fünften Tag mit PCR-Test oder am siebten Tag mit Antigen-Schnelltest freitesten, Schülerinnen und Schüler am fünften Tag mit Antigen-Schnelltest. Das Testergebnis muss dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.

 

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