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Amateursport in Corona-Zeiten

von www.Familien-Blickpunkt.de am 14/09/2020 - 18:19 |

Themenfelder: Freizeitgestaltung, Leben und Gesellschaft

Amateursport in Corona-Zeiten

Bild des Corona-Virus vor einem DNA-Strang.

Kreis Offenbach - Der Amateursport im Kreis Offenbach ist in vielen Sportarten wieder gestartet, einige planen in den kommenden Wochen zu folgen. Es stellen sich Fragen, wie groß ist das Infektionsrisiko beim Kontaktsport, wie viele Zuschauer sind zulässig oder ist ein Imbiss erlaubt. Das Gesundheitsamt des Kreises Offenbach informiert dazu.

Wie ist das Vorgehen bei einem positiven COVID-19-Fall innerhalb der Mannschaft?

Der betroffene Spieler muss für zehn Tage in Quarantäne. Die Kontaktpersonen werden ermittelt, darunter auch die engen, die sogenannten Kontaktpersonen eins. Dies ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung. Bei einem Kontaktsport, wie Fußball und Handball, ist jedoch davon auszugehen, dass regelmäßig ein enger Kontakt zwischen den Spielern beider Mannschaften bestanden hat. Diese engen Kontaktpersonen müssen für 14 Tage in Quarantäne und können sich testen lassen. Ein negatives Testergebnis beendet oder verkürzt aber nicht die Zeit der Quarantäne.

Wie viele Zuschauer dürfen in eine Sportstätte und was ist zu beachten?

Generell regelt die Corona-Kontakt-Betriebsbeschränkungsverordnung, dass maximal 250 Teilnehmer an einer Veranstaltung exklusive des Dienstpersonals erlaubt sind. Die Gäste sind mit Namen, Anschrift und Telefonnummer zu registrieren. Dies gilt auch für Sportveranstaltungen. Die Ausnahmen für den hessischen Profifußball greifen im Amateursport nicht. Die Vereine sind als Veranstalter in der Eigenverantwortung, dass die Hygieneverordnungen eingehalten werden. Dazu zählen unter anderem die Regeln für den Aufenthalt im öffentlichen Raum, der die Sportanlage ist. Demnach dürfen sich Personen nur alleine, in Gruppen von höchstens zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gemeinsam aufhalten. Ansonsten ist ein Mindestabstand von eineinhalb Metern einzuhalten. Ist dies nicht möglich, gilt eine Maskenpflicht. Kontrollen finden stichprobenartig statt. Weitere Details können unter www.kreis-offenbach.de/Corona-Informationen-für-Vereine/ nachgelesen werden.

Aus infektiologischer Sicht sind große Zuschauerzahlen bei Veranstaltungen durchaus kritisch zu sehen. Denn wenn sich herausstellt, dass ein an COVID-19-Erkrankter vorher Gast bei einem gut besuchten Fußballspiel war, verursacht die Kontaktnachverfolgung einen hohen Aufwand.

Ist ein Imbiss bei Sportveranstaltungen erlaubt?

Ein Imbiss bei Sportveranstaltungen ist nur in einem abgetrennten Bereich gestattet. Dort gelten die Regeln analog des Wochenmarktes. Demnach muss der Verzehrbereich außerhalb der Verkehrswege liegen.

 

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