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Fußball-EM-Schauen im Freien

von www.Familien-Blickpunkt.de am 23/05/2016 - 12:22 |

Themenfelder: Freizeitgestaltung, Leben und Gesellschaft

Fußball-EM-Schauen im Freien

Nur mit Genehmigung Public Viewing

Kreis Offenbach - In rund drei Wochen rollt der Ball bei der Fußball-Europameisterschaft in Frankreich. Viele Fans wollen wieder vor Großleinwänden oder Fernsehgeräten im Freien gemeinsam mitfiebern. Trotz der späten Anstoßzeiten können sich alle auf Public Viewing unter freiem Himmel freuen. Mit der Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016 hat die Bundesregierung für die Zeit der Fußball-Europameisterschaft eine Möglichkeit für Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln geschaffen.

Die kostenpflichtige Ausnahmeregelung ist nötig, weil die geltenden Lärmschutzstandards, insbesondere bei den Spielen die um 21:00 Uhr beginnen, an fast allen Orten nicht eingehalten werden können. Die Höhe der Verwaltungsgebühr wird nach Zeitaufwand berechnet.

Notwendig ist allerdings in jedem konkreten Fall eine Genehmigung. Diese erteilt der Kreis Offenbach, Fachdienst Umwelt. In Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern - Dietzenbach, Dreieich, Langen, Neu-Isenburg und Rodgau - ist das entsprechende Ordnungsamt zuständig. Das Antragsformular ist im Internet unter www.kreis-offenbach.de/fußball-em-2016 abzurufen. Vollständig ausgefüllte Antragsformulare können per Fax an 06074/8180-4910 oder per E-Mail [email protected] übermittelt werden.

Durch die Verordnung wird der Spielraum der Immissionsschutzbehörde erweitert, Veranstaltungen in den Abendstunden zuzulassen. Dabei ist im Einzelfall abzuwägen, zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. Hierbei werden das Publikumsinteresse und die Bedeutung des Spiels für den Turnierverlauf, die Abstände zu Wohnbebauung und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen zu berücksichtigen sein.

Nicht betroffen von der Genehmigungspflicht ist das Fernsehen in Gaststätten sowie im privaten Bereich im Garten oder auf dem Balkon. Doch auch in diesen Fällen ist natürlich Rücksicht auf die Nachtruhe zu nehmen.

Bei Fragen zum „Public Viewing“ informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Offenbach, Fachdienst Umwelt, gerne unter 06074/8180-4112, -4116 und -4120.

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