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Ausweitung des Unterhaltsvorschusses: Anträge erst ab Januar stellen

von www.Familien-Blickpunkt.de am 30/11/2016 - 19:21 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Ausweitung des Unterhaltsvorschusses: Anträge erst ab Januar stellen

Kreis Offenbach - Alle minderjährigen Kinder sollen künftig einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Der Gesetzgeber will den staatlichen Vorschuss auf Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausweiten. Laut Bundesregierung werden davon zusätzlich mindestens 260.000 Kinder profitieren. Bund und Länder hatten sich im Oktober auf die Neuregelungen verständigt. Bisher erhalten Kinder von Alleinerziehenden lediglich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Unterhaltsvorschuss. Die Bezugsdauer war bislang zudem auf sechs Jahre begrenzt. Derzeit wird noch diskutiert, ob das Gesetz zur Ausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 1. Januar 2017 oder erst zum 1. Juli 2017 in Kraft treten soll.

Darüber hinaus muss das Gesetz auch noch den Bundesrat und den Bundestag passieren. „Vor diesem Hintergrund ist eine Antragsstellung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich“, erklärt Sozialdezernent Carsten Müller, „auch wenn wir das verstärkte Informationsbedürfnis von Alleinerziehenden verstehen können. Da das Gesetz erst ab 2017 gilt, ergeben sich auch erst ab diesem Zeitpunkt Ansprüche!“

Unterhaltsvorschuss wird vom Staat gezahlt, wenn der Partner keinen Unterhalt zahlt. Die Grundlage für die Höhe des Unterhaltszuschusses bildet bundesweit der Mindestunterhalt. Von diesem wird das zu zahlende Kindergeld in voller Höhe abgezogen. Dieser Mindestunterhalt steigt ab dem 1. Januar 2017. Damit erhöht sich der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zu fünf Jahren auf 150 Euro monatlich, für Kinder bis elf Jahre auf 201 Euro und für ältere Kinder auf 268 Euro pro Monat.

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