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Kreis Offenbach ist in Stufe zwei

von www.Familien-Blickpunkt.de am 03/06/2021 - 15:32 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Freizeitgestaltung, Leben und Gesellschaft

Kreis Offenbach ist in Stufe zwei

Bild des Corona-Virus in orange.

Kreis Offenbach - Die Inzidenz im Kreis Offenbach liegt den fünften Tag in Folge unter dem Grenzwert von 50. Demnach hat das Land Hessen festgestellt, dass ab Mittwoch, 2. Juni 2021, die Regelungen der Stufe zwei in den 13 Kommunen gelten. „Die Zahl der Neuinfektionen geht erfreulicherweise stark zurück“, sagt Landrat Oliver Quilling. „So dass ab morgen weitere lang ersehnte Lockerungen möglich sind: An den Schulen kehren auch die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe sieben in den Präsenzunterricht zurück. Die Gastronomie darf auch den Innenraum öffnen. Eine Terminvereinbarung im Einzelhandel ist nicht mehr nötig. Einhergehend mit dem schönen Wetter dürfen auch die Schwimmbäder wieder öffnen.

Diese Regelungen gelten in der Stufe 2 gemäß der Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung sowie die Einrichtungsschutzverordnung des Landes Hessen:

Öffentlicher Raum

- Treffen von zwei Hausständen oder zehn Personen plus Geimpfte und Genesene

- kein Alkoholkonsum auf publikumsträchtigen Plätzen (außerhalb der Gastronomie), Übersichtskarte unter www.kreis-offenbach.de/alkoholverbot

- Maskenpflicht von 8:00 bis 22:00 Uhr, Übersichtskarte unter www.kreis-offenbach.de/maskenpflicht

Gastronomie & Hotels

- Außengastronomie ohne Testpflicht geöffnet

- Innengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln

- Hotels und Campingplätze mit Gemeinschaftseinrichtungen dürfen mit maximal 75 Prozent Auslastung öffnen, Testpflicht bei Anreise und zwei Mal pro Woche

Einzelhandel

- Öffnung des gesamten Einzelhandels mit der Maßgabe, dass sich nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche aufhält. Ab einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern gilt die Regelung für einen Kunden pro 20 Quadratmeter. Es gibt die Empfehlung eines tagesaktuellen Tests.

- Körpernahe Dienstleistungen mit Terminvereinbarung und Empfehlung eines tagesaktuellen Tests

Schule und Kindergärten

- alle Jahrgangsstufen: Präsenzunterricht

- Testpflicht zweimal pro Woche für alle

- Regelbetrieb in der Kindertagesstätte unter Pandemiebedingungen

Kultur & Freizeit

- Veranstaltungen unter freiem Himmel mit maximal 200 Personen plus Genese und Geimpfte erlaubt.

- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit maximal 100 Personen plus Genese und Geimpfte mit Testpflicht erlaubt.

- Freizeitangebote drinnen und draußen geöffnet.

- Öffnung der Innenräume von Museen und Galerien, aktueller Test empfohlen.

- Schwimmbäder und Saunen mit Terminvereinbarung und Testempfehlung geöffnet.

Sport

- auf allen Sportanlagen, auch in Schwimmbädern, entsprechend der Kontaktregeln möglich  

- Mannschaftssport ist generell erlaubt, aktueller Test empfohlen.

- Individualtermine in Fitnessstudios. Es gibt die Empfehlung eines tagesaktuellen Tests.

Unter www.kreis-offenbach.de/testanspruch sind über 70 Teststellen im Kreisgebiet aufgelistet, wo es einen kostenlosen Bürgertest gibt. Tagesaktueller Test heißt, dass der Test nicht älter als 24 Stunden sein darf. Für Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, entfällt die Testpflicht vor dem Besuch der diversen Einrichtungen. Die Abstandsregeln und Maskenpflicht hingegen gelten für alle weiter.

Im Kreis Offenbach galt vom 24. April bis 23. Mai 2021 die Bundesnotbremse. Am 8. Mai 2021 erfolgte eine erste Lockerung aufgrund deiner Inzidenz unter 150. Seit Pfingstmontag, 24. Mai 2021 war der Kreis Offenbach in der Stufe eins des Landes Hessen. Alle aktuell geltenden Regeln sind unter www.kreis-offenbach.de/stufe2 zusammengefasst.

 

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