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Corona: Neuinfektionen in fünf Kommunen

von www.Familien-Blickpunkt.de am 13/06/2021 - 15:21 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

Corona: Neuinfektionen in fünf Kommunen

Bild des Virus vor einem DNA-Strang in gelb.

Kreis Offenbach - Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 18.309 Personen. Innerhalb von 24 Stunden wurden im Gesundheitsamt elf Neuinfektionen registriert, die sich auf fünf der 13 Kommunen im Kreisgebiet verteilen – Heusenstamm (1), Neu-Isenburg (6), Obertshausen (2), Rödermark (1) und Seligenstadt (1). Innerhalb der vergangenen 14 Tage wurden 186 Menschen im Kreis, die allen Altersklassen zuzuordnen sind, positiv getestet. Es gibt keine Hotspots.

Aufgrund des Kontaktes zu einer positiv getesteten Person müssen einige Mädchen und Jungen der katholischen Kindertagesstätte St. Josef, Neu-Isenburg, als enge Kontaktpersonen in Quarantäne.

Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit 13 an COVID-19 Erkrankte, wovon sich vier in intensiv medizinischer Betreuung – entweder in ICU High care (Monitoring, invasive Beatmung, vollständige intensivmedizinische Therapiemöglichkeiten) oder ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung) – befinden. Die Zahl der nach einer SARS-CoV-2-Infektion Verstorbenen liegt bei 539.

Die Zahl der geimpften Personen im Kreis Offenbach nimmt derweil stetig zu. Insgesamt sind 164.823 Impfungen, davon 113.185 Erstimpfungen und 51.638 Zweitimpfungen im Impfzentrum in Heusenstamm, durch die mobilen Teams sowie die drei Pilotpraxen erfolgt. Am Freitag, 11. Juni 2021, wurden 1.827 Menschen im Impfzentrum und durch die mobilen Teams geimpft.

Die 7-Tage-Inzidenz nach dem Robert Koch-Institut für den Kreis Offenbach liegt aktuell bei 18,0. Seit Mittwoch, 2. Juni 2021, gelten die Regelungen der Stufe zwei des Landes Hessen. Die Lockerungen betreffen viele Bereiche, unter anderem die Gastronomie, den Einzelhandel, die Schulen und den Sport.

Weiterhin gilt auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Kreisgebiet ein ganztägiges Alkoholverbot sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, sofern eine durchgängige Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern nicht sichergestellt ist. Karten, die eine praktische Übersicht über die betroffenen Bereiche bieten, sind unter www.kreis-offenbach.de/alkoholverbot beziehungsweise unter www.kreis-offenbach.de/maskenpflicht abrufbar. Alle Regelungen sind unter www.kreis-offenbach.de/stufe2 nachzulesen.

 

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