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Bundeskinderschutzgesetz kann nun pünktlich in Kraft treten

von www.Familien-Blickpunkt.de am 23/01/2021 - 10:46 |

Themenfelder: Beruf und Familie, Leben und Gesellschaft

(bmfsfj) - Am 16. Dezember hat der Bundesrat einstimmig dem Bundeskinderschutzgesetz zugestimmt. Der Bundesrat ist damit der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz gefolgt. Dieser hatte am 14. Dezember den Kompromissvorschlag angenommen, den Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und Manuela Schwesig, Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder und der Bundestagsfraktionen entwickelt haben.

Der Kompromissvorschlag sieht insbesondere ein unbürokratischeres Verfahren bei der Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe, die Erweiterung der Bundesinitiative "Familienhebammen" sowie die dauerhafte finanzielle Sicherstellung der psychosozialen Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern durch den Bund vor.

Tritt am 1. Januar in Kraft

"Ich freue mich sehr, dass das Bundeskinderschutzgesetz nun pünktlich am 1. Januar 2012 in Kraft treten kann. Ich habe damit mein zentrales Ziel auf dem Weg zu einem wirkungsvolleren und umfassenderen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Misshandlung erreicht," sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder in Berlin. "Bund und Länder stehen gemeinsam für einen besseren Kinderschutz in Deutschland ein. Die einhellige Zustimmung zum Gesetz, die Bundestag und auch Fachwelt teilen, bieten Gewähr dafür, dass die Verbesserungen im Alltag von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien wirklich ankommen."

Das neue Bundeskinderschutzgesetz wird den Kinderschutz in Deutschland umfassend verbessern und alle im Kinderschutz wichtigen Akteure stärken - insbesondere die Kinder selbst.

www.Familien-Blickpunkt.de



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